TOP 3: Energieeffizienzgesetz 2023: Erster Entwurf liegt vor
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz möchte für die Zukunft, mit dem veröffentlichten Referentenentwurf für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG), einen Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland schaffen.
Mit dem Gesetz sollen weitere Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele eingeführt werden und setzt dabei Anforderungen aus der EU-Novelle auf nationaler Ebene um, verschärft teils Anforderungen und leistet somit Beiträge zur Erreichung der deutschen Klimaziele.
Durch das in Kraft treten des Energieeffizienzgesetz (EnEfG), wird das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) am Tag des Inkrafttretens abgelöst.
Welche Ziele verfolgt das Energieeffizienzgesetz?
- Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland
- Reduzierung des Primär- und des Endenergieverbrauchs
- Reduzierung Import und Verbrauch fossiler Energien zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und zur Eindämmung des weltweiten Klimawandels
- Energieeffizienzziele auf nationaler Ebene erfüllen und die europäischen Zielvorgaben einhalten
Was bedeutet dies für die Unternehmen?
Die vormalige Kategorisierung nach KMU und Nicht-KMU, die zu Zeiten des EDL-G über eine Energieaudit-Verpflichtung entscheidend war, entfällt. Maßgeblich bestimmend wird nun der Gesamtendenergieverbrauch der Unternehmen.
Unternehmen mit einem jährlich durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre von
- mehr als 10 Gigawattstunden sind verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten
- mehr als 2,5 Gigawattstunden, die kein Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben, sind verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen (gem. DIN EN 16247-1)
- Sonderregellungen für Rechenzentren
Welche Fristen, konkrete Verpflichtungen und Energieeffizienzmaßnahmen können konkret auf Ihr Unternehmen zukommen?
Dies erläutern unsere Energie-Experten Ihnen gerne bei einem persönlichen Gespräch.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!



