TOP 3: Offsite-Power Purchase Agreement (Offsite-PPA)
Offsite-PPAs stellen keine unmittelbare physische Stromlieferung zwischen der jeweiligen Erneuerbar-Energien-Anlagen und nahegelegenem Verbraucher dar, sondern definieren eine Vereinbarung über die bilanzielle Abnahme in einem langfristigen Bezugs- bzw. Liefervertrages festgelegte Strommenge.
Beispiel: Die zu erzeugende Strommenge wird durch die Anlage des Betreibers, bspw. in Bayern bereitgestellt. Der Vertragspartner bzw. Verbraucher nimmt diese in Form einer Bilanzkreislieferung an seinem Produktions-standort, bspw. in Baden-Württemberg, ab.
Es besteht somit kein räumlicher Zusammenhang zwischen Erzeuger und Verbraucher.
Welche Technologien kommen für eine Belieferung über ein Offsite-PPA in Frage?
Grundsätzlich kommen alle stromproduzierenden Technologien für ein Offsite-PPA in Frage, jedoch unter der Voraussetzung, dass es sich um erneuerbare Energien, u.a. Photovoltaik (Freifläche / Dachfläche / Floating), Windkraft oder Biomasse, handelt.
Wie erfolgt die Belieferung eines oder mehrerer Verbraucher im Rahmen eines Offsite-PPA?
Im Rahmen eines Offsite-PPAs ergeben sich im Vergleich zur „klassischen“ Belieferung keine Änderungen, heißt: die erzeugte Strommenge wird einem Bilanzkreis, in dem die/der Verbraucher gemeldet sind/ist, bilanziell zugeschrieben.
Welche Formen der Belieferung können durch Offsite-PPA-Verträge abgebildet werden?
In der aktuellen Markthochlaufphase – unter Berücksichtigung von Verbrauch und Struktur des Abnehmers – können nachstehende PPA-Vertragsformen abgebildet werden:
- Vollversorgung: Utility PPAs sind im Kern mit einem klassischen Stromliefervertrag vergleichbar. Das Energieversorgungsunternehmen (EVU), bspw. Stadtwerke, übernimmt dabei die prozesstechnische Abwicklung, u.a. die Bilanzkreisführung sowie die Bereitstellung von Regelenergie sowie sonstige Risiken – aktuell nur beschränkt durch den Markt abbildbar.
- Fahrplanlieferung: Im Gegensatz zum Utility PPA werden im Corporate PPA ausschließlich die vom Verbraucher bereitgestellten Prognoselastgänge und die damit einhergehenden Planmengen bedient. Abweichungen zwischen prognostiziertem und tatsächlichem Stromverbrauch (Über-/Unterdeckung) sind Risiko des Verbrauchers, jedoch hat der Erzeuger die zeitliche Bereitstellung der vereinbarten Stromliefermenge Sorge zu tragen.
- Fahrplanlieferung + Bilanzkreisverantwortlicher (BKV): Eine Kombination aus Utility und Corporate PPA, wonach der Anlagenbetreiber oder Vermarktungspartner die Planmenge gemäß prognostiziertem Lastgang als Fahrplanlieferung einem BKV, u.a. EVU, zur Verfügung stellt. Das EVU deckt somit die Risiken ab, die mit Bilanzkreisführung, Kauf und Verkauf von Rest- und Überschussmengen im Zusammenhang stehen.
Wie werden die gelieferten Strommengen bilanziert und abgerechnet?
Die Stromlieferung und Vergütung erfolgt in der Regel auf Basis der eingestellten Day-Ahead-Fahrpläne bzw. des Prognoselastgangs des Verbrauchers sowie dem vereinbarten (Fest-)Preis – so genanntes „pay-as-forecasted/prognosed“. Etwaige Ausgleichsenergiekosten, wie sie in der Belieferungsform „Fahrplanlieferung + BKV“ dargestellt sind, werden separat und unter Berücksichtigung der Strukturbewertung durch den Bereitsteller der Regelenergie abgerechnet.
Andere Abrechnungsmodelle, wie bspw. „pay-as-produced“ oder „fixed-volume-PPA“ beziehen sich hingegen auf die Abnahme eines vereinbarten Anteils bzw. Menge für eine fixierte Periode – das Balancing wird in der Regel durch den Verbraucher bzw. Käufer übernommen.
Wo auch immer sich Chancen und Individualisierungsmöglichkeiten bei Beschaffungsvorhaben ergeben, sind die Herausforderungen zu identifizieren und Risiken abzuwägen – die WOLFF & MÜLLER ENERGY GMBH unterstützt Sie gerne dabei.



