TOP 2: Energieaudit Pflicht 2023
Seit 2015 gilt die Energieaudit-Pflicht nach DIN EN 16247-1 für Nicht-KMU. Diese besagt, dass alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 erfolgen muss.
Dies betrifft ca. 45.000 Unternehmen in Deutschland!
Ist Ihr Unternehmen ebenfalls betroffen? Dann starten Sie am besten frühzeitig, denn ein Energieaudit erstreckt sich in der Regel über mehrere Monate.
Das zu Grunde liegende Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) wurde im November 2019 novelliert, dies hat spürbare Auswirkungen auf die nun anstehenden Wiederholungsaudits.
Warum Energieaudits?
Die Energieaudit Pflicht wurde mit dem Ziel eingeführt, die Energieeffizienz in Unternehmen zu steigern. Daher werden bei der Durchführung die verschiedensten Parameter in Augenschein genommen. Es werden die wesentlichen Energieflüsse eines Unternehmens erfasst und analysiert.
Im Abschlussbericht wird aufgezeigt, welche Einsparpotenziale es gibt, wie man die Energieeffizienz steigern und wirtschaftliche Maßnahmen umsetzen kann.
Vorteile:
- Sparpotenziale werden aufgedeckt
- Steigerung der Energieeffizienz
- Es werden Möglichkeiten geschaffen, um möglich CO2-neutral zu wirtschaften
Welche Änderungen bringt die Novelle des EDL-G?
- erhöhte Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau des Energieauditberichts
- Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung der Energieauditoren
- Nachweisführung und eine Meldepflicht durch die Unternehmen
- Bei Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch < 500 MWh/a kommt eine vereinfachte Auditpflicht zum Tragen. Trotzdem bleibt die Pflicht zur Nachweisführung und die Meldepflicht
- Änderungen bei der Clusterbildung bzw. bei den Multi-Site-Verfahren
Wenden Sie sich jetzt an unsere Expert:innen, um frühzeitig zu starten!



