KW 46/2023
TOP 2:
Beschlossenes Strompaket der Bundesregierung
Ziel: Paket soll für die nächsten fünf Jahre Unternehmen bei den Stromgesamtkosten entlasten
Entlastungshöhe: 28 Mrd. Euro bis 2028 → davon 17 Mrd. für energieintensive Industrie
Stromsteuer:
- Senkung Stromsteuer von 2,05 ct/kWh auf 0,05 ct/kWh für die Unternehmen des produzierenden Gewerbes für die Jahre 2024 und 2025, ohne dass es eine Antragsstellung bedarf nach aktuellem Wissensstand
- Verlängerung der Senkung der Stromsteuer auf die Jahre 2026 – 2028, wenn eine Gegenfinanzierung vorhanden ist
- Entfall des Spitzenausgleichs zu dem obigen Zeitraum
Sonderhilfen für stromkostenintensive Unternehmen
- Strompreiskompensation aus Klima- und Transformationsfonds für die kommenden 5 Jahre → Carbon Leakage
- Netzentgelte-Zuschüsse aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Was bedeutet das Entlastungspaket für Ihr Unternehmen?
Wenden Sie sich gerne an Ihre Ansprechperson, um dies individuell für Ihr Unternehmen analysieren zu können.

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