WOLFF & MÜLLER ENERGY
KW 44/2023

TOP 2:
Aktuelle Meldefristen

28. Februar 2023

Meldung zur Stromeigenerzeugung gegenüber Netzbetreiber

Für Eigenversorger gilt gem. § 71 EEG 2023 die Pflicht, alle erforderlichen Informationen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der EEG-Umlage für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr dem jeweils zuständigen Verteilernetzbetreiber (VNB) vorzulegen.

Darüber hinaus sind dem VNB mitzuteilen, ob und in welchem Umfang im vorangegangenen Kalenderjahr für den durch die Anlage erzeugten und durch das Netz geleiteten Strom eine Stromsteuerbefreiung gem. § 9 Absatz 1 Nummer 3 StromStG vorgelegen hat.

01. März 2023

Erdgas-Wärme-Preisbremse (EWPBG) – Mitteilung der Aufteilung von Erdgasmengen zur Verwendung in KWK-Anlagen

Für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen), entweder in der Eigennutzung oder deren Kundinnen/Kunden, die zur Bereitstellung von Wärme genutzt jedoch nicht gefördert werden, kommt die Gaspreisbremse zur Anwendung.

Jedoch muss differenziert werden, welche Strom- und Wärmemengen zur Eigennutzung verwendet oder an Dritte weitergeleitet wurden. Letztere sind von der tatsächlichen Entlastung abzuziehen.

Rein gasbasierte Anlagen zur Stromproduktion sind von der Förderung allerdings ausgeschlossen.

31. März 2023

Meldung der §19 Abs. 2 StromNEV-Umlage

Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 1.000.000 kWh haben die Möglichkeit eine Reduzierung der § 19 StromNEV-Umlage in Anspruch zu nehmen.

Hierfür muss dem zuständigen VNB bis zum 31. März 2023 der im jeweils vorangegangenen Kalenderjahr, hier: 2022, aus dem Netz bezogene und selbst verbrauchte Strom gemeldet werden.

Versäumnisse sowie eine fehlerhafte Mitteilung des Jahresverbrauchs können dazu führen, dass die bereits in Anspruch genommene, reduzierte Umlage vom zuständigen VNB zurückgefordert werden kann.

LV Gruppe A'

LV Gruppe B'

LV Gruppe C'

bis 1.000.000 kWh/a und Abnahmestelle

ab 1.000.001 kWh/a und Abnahmestelle

ab 1.000.001 kWh/a und Abnahmestelle, u.a. Zugehörigkeit zum produzierenden Gewerbe sowie einer Stromkostenintensität > 4%

0,437 ct/kWh (netto)

0,050 ct/kWh (netto)

0,025 ct/kWh (netto)


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