WOLFF & MÜLLER ENERGY
KW 38/2023

TOP 2:
Bundestag beschließt Heizungsgesetz

Durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG),

auch bekannt als das Gesetz für Erneuerbares Heizen, setzt die Bundesregierung den Startschuss für den Übergang zu umweltfreundlichen Heizsystemen. Bis spätestens Mitte 2028 wird die Verwendung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für sämtliche neuen Heizungen verpflichtend, wobei dies eng mit den lokalen Wärmekonzepten verknüpft ist.

Die Hauptabsicht dieser Gesetzesänderung ist die beschleunigte Umstellung auf klimafreundliche Wärmeerzeugung in Deutschland. Trotz Fortschritten wird immer noch etwa drei Viertel der Heizungen im Land mit fossilen Brennstoffen wie Gas oder Öl betrieben.

Das übergeordnete Ziel besteht darin, bis 2045 eine klimaneutrale Gesellschaft zu schaffen. Dies erfordert insbesondere im Bereich der Heizungstechnik die Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Jede Investition in eine neue Heizung sollte daher nachhaltig erfolgen, da diese in der Regel über einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren genutzt wird.

Eine kurze Übersicht über die wichtigsten Punkte des GEG in Bezug auf erneuerbare Heizsysteme:

Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten ausschließlich Heizungen installiert werden, die auf erneuerbaren Energien mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten in bereits bebauten Lücken sind längere Übergangsfristen vorgesehen, um eine bessere Anpassung der Investitionsentscheidungen an die örtliche Wärmeplanung zu ermöglichen.

Quelle/Foto: BMWK

Unterstützung für den Austausch von Heizsystemen

Jeder, der seine Heizanlage entweder heute oder in der Zukunft austauschen möchte und dabei auf eine Umstellung auf mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie setzt, kann staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Diese Unterstützung umfasst eine Basisförderung für alle Antragsteller sowie zusätzliche finanzielle Hilfen für beispielsweise diejenigen, die ihre Heizung besonders zügig umrüsten möchten oder für Personen mit bescheidenem Einkommen. Die maximale mögliche Förderung deckt 70 Prozent der Investitionskosten ab.

Quelle/Foto: BMWK


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