TOP 2: Netzentgelte – ein fixer Kostenblock der Stromkosten?
Netzentgelte – ein fixer Kostenblock der Stromkosten? Das kann – muss aber nicht sein!
Leistungsgemessene Abnahmestellen bergen für Sie ein Einsparpotential, dass auf den ersten Blick nicht sichtbar ist: Individuelles Netzentgelt.
Es besteht die Möglichkeit, bei einer atypischen Netznutzung zwischen 20 – 80 % der Netzentgelte einzusparen.
Netznutzer mit einem netzstabilisierenden Verbrauchsverhalten durch eine Leistungsabnahme außerhalb der Zeiträume der höchsten Leistungsabnahme im Netzgebiet erhalten somit einen Vorteil.
Was ist dafür nötig?
Eine Prüfung Ihres Lastgangs in Verbindung mit dem aktuellen Hochlastzeitfensters sowie die Netzentgelte Ihres Netzbetreibers
Welche Kriterien sind relevant?
- Eine Mindesthöchstleistung im Jahr von über 100 kW
- Erfüllung der Bagatellgrenze
- Erreichen der Erheblichkeitsschwelle
Wichtig zu beachten:
Prüfung & bei Anspruch die Antragsstellung muss vor dem 30.09. eines Jahres erfolgen, um den Anspruch für das laufende Jahr geltend zu machen.
Netznutzer, die in den vergangenen Jahren bereits eine Prüfung auf Anspruch haben vornehmen lassen, ohne eine daraus resultierenden Anspruchsgrundlage, können den Anspruch immer wieder neu prüfen lassen, denn:
- Jedes Jahr verändert sich Ihr Verbrauchsverhalten
- Jedes Jahr verändern sich die Hochlastzeitfenster Ihres Netzbetreibers
- Jedes Jahr verändern sich die Netzentgelte Ihres Netzbetreibers
Somit kann bereits eine Veränderung der 3 relevanten Parameter im Folgejahr zu einem positiven Ergebnis und einem individuellen Netzentgelt für Sie führen.



