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Individuelles Netzentgelt
Was ist das individuelle Netzentgelt?
Das individuelle Netzentgelt bezeichnet eine Möglichkeit, das Netzentgelt zu reduzieren, indem der Kunde eine atypische Netznutzung aufweist. Dadurch sinken die Energiekosten.
Wann gilt man als atypischer Netznutzer?
Wenn der Verbrauchszeitpunkt des Kunden außerhalb des Höchstzeitlastfensters des Netzbetreibers liegt, hat der Kunde Anspruch auf das individuelle Netzentgelt. Das Höchstlastzeitfenster ist der Zeitraum, in dem das Netz des Netzbetreibers am stärksten belastet ist und variiert von Netzbetreiber zu Netzbetreiber.
Welche Kriterien gelten für das individuelle Netzentgelt?
Es gibt bestimmte Kriterien, die erfüllt sein müssen, um Anspruch auf das individuelle Netzentgelt zu haben. Dazu zählen eine Abweichung von mindestens 100 kW vom Höchstzeitlastfenster des Netzbetreibers sowie eine Abweichung von 20% bei Mittelspannung und 30% bei Niederspannung zwischen der Jahresspitze des Kunden und dem Höchstzeitlastfenster des Netzbetreibers. Die Erstattung ist auf mindestens 500€ begrenzt und darf höchstens 80% des Netzentgelts betragen.
Welchen Vorteil hat Ihr Unternehmen?
Die Energiekosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren wie der Beschaffung, steuerlichen Abgaben und dem Netzentgelt zusammen. Durch das individuelle Netzentgelt kann der Beitrag des Netzentgeltes reduziert werden, was sich somit positiv auf die Energiekosten auswirkt.
Wie läuft die Beantragung ab?
Die Beantragung des individuellen Netzentgelts erfolgt bei der Bundesnetzagentur und basiert auf Prognosedaten. Die Frist für die Beantragung ist der 30.09. eines Jahres für das laufende Jahr. Grundlage für den Antrag bildet das Lastprofil des Vorjahres und das Höchstlastzeitfenster des aktuellen Jahres. Im Folgejahr erfolgt eine IST-Prüfung des Antrags, um zu überprüfen, ob der Kunde tatsächlich ein atypischer Netznutzer war. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird der Anspruch auf Antrag ausbezahlt.



