Industriestrompreis 2026 – 2028:
Stromkosten für energieintensive Unternehmen senken.

Der Industriestrompreis bietet energieintensiven Unternehmen in Deutschland in den Jahren 2026 bis 2028 die Möglichkeit, ihre Stromkosten spürbar zu reduzieren. Mit der Genehmigung durch die Europäische Kommission und der Veröffentlichung der Förderrichtlinie wurde eine wichtige Grundlage geschaffen, um die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen zu stärken und gleichzeitig Investitionen in Dekarbonisierung, Energieeffizienz und Flexibilisierung voranzutreiben.

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Marvin Graf

WOLFF & MÜLLER ENERGY begleitet Unternehmen ganzheitlich bei der Umsetzung des Industriestrompreises.

Unser kaufmännisches Consulting Team prüft die Förderfähigkeit, ermittelt die potenzielle Entlastung, übernimmt die Vorbereitung und Abwicklung der Antragstellung beim BAFA und begleitet den gesamten Prozess bis zur Rückerstattung der Entlastung.

Parallel dazu identifiziert unser technisches Consulting Team geeignete Maßnahmen zur Erfüllung der Investitionsverpflichtungen. Dazu gehören beispielsweise Batteriespeicher, Energieeffizienzmaßnahmen, Eigenerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, Lastmanagement- und Flexibilitätslösungen sowie Power Purchase Agreements (PPAs). Wir unterstützen nicht nur bei der Konzeption und Wirtschaftlichkeitsbewertung, sondern begleiten auf Wunsch auch die Umsetzung der Maßnahmen und schaffen so die Grundlage für eine nachhaltige Refinanzierung und langfristige Senkung der Energiekosten.

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Übermitteln Sie Ihre reinen Energiepreise für die Jahre 2026 bis 2028. Auf dieser Grundlage berechnen wir Ihre mögliche Entlastung durch den Industriestrompreis. Das Ergebnis erhalten Sie innerhalb 24 Stunden.

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Industriestrompreis auf einen Blick

Staatliche Entlastung für
stromintensive Unternehmen

50 % Entlastung des
Stromverbrauchs

91 förderfähige
Wirtschaftszweige

Gültig für die Jahre
2026 bis 2028

Keine gesetzliche
Mindestabnahme

50 % Reinvestition
in Dekarbonisierung

Antragstellung
ab Dezember 2026

Entlastung
durch BAFA

Welche Unternehmen können den Industriestrompreis beantragen?

Förderfähig sind Unternehmen aus den in der KUEBLL-Teilliste 1 aufgeführten Wirtschaftssektoren.

Dazu zählen unter anderem:

  • Kunststoff- & Metallverarbeitung
  • Maschinenbau (teilweise)
  • Chemie
  • Stahlindustrie
  • Glas & Keramik
  • Papier
  • Batteriezellen & Halbleiter

Die Förderfähigkeit wird anhand des WZ-Codes nachgewiesen.

Voraussetzungen:

Mindestens 50 % der erhaltenen Förderung müssen innerhalb von 48 Monaten in Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Transformation investiert werden. Dazu gehören Batteriespeicher, Lastmanagement, Flexibilisierung des Stromverbrauchs, Energieeffizienzmaßnahmen, Elektrifizierung von Prozessen, Photovoltaik-Anlagen, Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie Power Purchase Agreements (PPAs).

Höhe der Beihilfe:

Für das Abrechnungsjahr 2026 wurde nun der Referenzpreis von 8,744 ct/kWh festgelegt. Der daraus resultierende Differenzpreis beträgt 3,744 ct/kWh zu dem Zielpreis von 5,0 ct/kWh. Förderfähig sind bis zu 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs eines Unternehmens.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Unternehmen können einen zusätzlichen Förderbonus von 10 % erhalten, wenn sie den Großteil ihrer
Gegenleistungsmaßnahmen in Flexibilitätslösungen wie

  • Batteriespeicher,
  • Lastmanagement
  • oder intelligente Steuerungssysteme investieren.

Wann kann der Industriestrompreis
beantragt werden?

Die Antragstellung ist erstmals im Jahr 2027 rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2026 möglich.
Die Registrierung und Antragstellung erfolgen elektronisch über die Förderzentrale Deutschland und werden voraussichtlich ab Dezember 2026 freigeschaltet.

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WZ-Nummer oder Branche:

Jährlicher Stromverbrauch in kWh:

Energiepreis 2026:

Energiepreis 2027:

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