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Marvin Graf
WOLFF & MÜLLER ENERGY begleitet Unternehmen ganzheitlich bei der Umsetzung des Industriestrompreises.
Unser kaufmännisches Consulting Team prüft die Förderfähigkeit, ermittelt die potenzielle Entlastung, übernimmt die Vorbereitung und Abwicklung der Antragstellung beim BAFA und begleitet den gesamten Prozess bis zur Rückerstattung der Entlastung.
Parallel dazu identifiziert unser technisches Consulting Team geeignete Maßnahmen zur Erfüllung der Investitionsverpflichtungen. Dazu gehören beispielsweise Batteriespeicher, Energieeffizienzmaßnahmen, Eigenerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, Lastmanagement- und Flexibilitätslösungen sowie Power Purchase Agreements (PPAs). Wir unterstützen nicht nur bei der Konzeption und Wirtschaftlichkeitsbewertung, sondern begleiten auf Wunsch auch die Umsetzung der Maßnahmen und schaffen so die Grundlage für eine nachhaltige Refinanzierung und langfristige Senkung der Energiekosten.
Industriestrompreis auf einen Blick
Staatliche Entlastung für
stromintensive Unternehmen
50 % Entlastung des
Stromverbrauchs
91 förderfähige
Wirtschaftszweige
Gültig für die Jahre
2026 bis 2028
Keine gesetzliche
Mindestabnahme
50 % Reinvestition
in Dekarbonisierung
Antragstellung
ab Dezember 2026
Entlastung
durch BAFA
Welche Unternehmen können den Industriestrompreis beantragen?
Förderfähig sind Unternehmen aus den in der KUEBLL-Teilliste 1 aufgeführten Wirtschaftssektoren.
Dazu zählen unter anderem:
- Kunststoff- & Metallverarbeitung
- Maschinenbau (teilweise)
- Chemie
- Stahlindustrie
- Glas & Keramik
- Papier
- Batteriezellen & Halbleiter
Die Förderfähigkeit wird anhand des WZ-Codes nachgewiesen.
Voraussetzungen:
Mindestens 50 % der erhaltenen Förderung müssen innerhalb von 48 Monaten in Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Transformation investiert werden. Dazu gehören Batteriespeicher, Lastmanagement, Flexibilisierung des Stromverbrauchs, Energieeffizienzmaßnahmen, Elektrifizierung von Prozessen, Photovoltaik-Anlagen, Eigenerzeugung aus erneuerbaren Energien sowie Power Purchase Agreements (PPAs).
Höhe der Beihilfe:
Für das Abrechnungsjahr 2026 wurde nun der Referenzpreis von 8,744 ct/kWh festgelegt. Der daraus resultierende Differenzpreis beträgt 3,744 ct/kWh zu dem Zielpreis von 5,0 ct/kWh. Förderfähig sind bis zu 50 % des anrechenbaren Stromverbrauchs eines Unternehmens.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Unternehmen können einen zusätzlichen Förderbonus von 10 % erhalten, wenn sie den Großteil ihrer
Gegenleistungsmaßnahmen in Flexibilitätslösungen wie
- Batteriespeicher,
- Lastmanagement
- oder intelligente Steuerungssysteme investieren.
Wann kann der Industriestrompreis
beantragt werden?
Die Antragstellung ist erstmals im Jahr 2027 rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2026 möglich.
Die Registrierung und Antragstellung erfolgen elektronisch über die Förderzentrale Deutschland und werden voraussichtlich ab Dezember 2026 freigeschaltet.
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