NEUE REGIERUNG, NEUES JAHR,
NEUE REGELN BEI FÖRDERUNGEN

Fossile Energieträger noch stärker im Fokus
Mit der CO2-Besteuerung hat die Bundesregierung die wirtschaftliche Attraktivität von fossilen Energieträgern gesenkt. Viele Unternehmen sind dadurch gezwungen nach wirtschaftlichen Alternativen Ausschau zu halten. Auch im Bereich Fördermittel schlägt die Bundesregierung den gleichen Weg ein. Anlagen, die nur ausschließlich mit fossilem Energieträger betrieben werden können, sind nicht mehr förderfähig über das BAFA.
So sollen nur noch diejenigen Unternehmen mit Fördergelder belohnt werden, die auf regenerative Energieträger und Kraftstoffe wie Biogas und Biokraftstoffe setzen.
Betroffen sind vor allem Unternehmen aus der Rohstoffbranche, da dort sowohl für Transport als auch für Prozesswärme fossile Energieträger wie beispielsweise Diesel und Erdgas eingesetzt werden.

Mehr Geld bei Stromeffizienzmaßnahmen
Bei Maßnahmen zur Reduktion des Stromverbrauchs wurde bisher der deutsche Strommix als Basis für die CO2-Einsparung angesetzt. Durch die Novellierung des Förderprogramms werden Maßnahmen an strombetriebenen Anlagen begünstigt. Dadurch soll der Umstieg auf effiziente Antriebe und Anlagen wirtschaftlicher gestaltet werden. Der CO2-Faktor von Strom wird beim Vergleich zweier strombetriebenen Anlagen von 0,366 auf 0,732 tCO2/MWh erhöht. Somit steigt der Förderbetrag bei einer Stromeinsparung von 10.000 kWh von 3.294 € auf 6.588 € (KMU).

Bundesförderungfür effiziente Gebäude (BEG)
Im Jahr 2021 stammten etwa 16 Prozent der gesamten CO2-Emissionen in Deutschland aus dem Gebäudesektor. Daher hat die Bundesregierung in ihrem Klimaschutzgesetz die Minderung des CO2-Ausstoßes in diesem Sektor fest verankert.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde vergangenes Jahr die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet. Damit wurden verschiedene Förderprogramme der BAFA zu einem Förderprogramm rund um Gebäude- und Anlagentechnik vereint, für Privatpersonen und Unternehmen stehen eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Darunter beispielsweise die Sanierung der Gebäudehülle (Fenster, Dach, Wand), Heizungs-, Kühl- und Lüftungstechnik sowie die Gebäudeautomation und -digitalisierung.
Besonders beim Austausch der Heizung sind hohe Förderquoten möglich. So können beispielsweise bei einer Investition von 100.000 € in einen neuen Pelletkessel bis zu 40 % (40.000 €) an Fördergeldern erreicht werden. Wird eine alte Ölheizung ersetzt, gibt es sogar noch einen zusätzlichen Förderbonus von 10 %.

Vorzeitiger Stopp der KfW-Programme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Aufgrund des immens hohen Antragsvolumens wurde die Förderung für energieeffiziente Gebäude der KfW vorerst eingestellt. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.
Endgültig eingestellt wird die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH55). Das Aus für die Unterstützungsleistung wurde bereits letztes Jahr bekannt gegeben. Die Auszahlung für bereits bewilligte Anträge bleibt bestehen.
Die Förderung für Sanierungen wird wieder aufgenommen, sobald die neuen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Wie es mit der Neubauförderung für Effizienzgebäude 40 (EH40) weitergeht ist noch ungewiss. Die Bundesregierung plant eine zügige Entscheidung in Abgängigkeit der verfügbaren Mittel des Energie- und Klimafonds.



