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Wirtschaftlichkeitsfaktor „CO2“

Handlungsfelder für die deutsche Asphaltindustrie

Als Teil einer energieintensiven Branche sehen sich Betreiber von Asphaltmischanlagen zunehmend mit der Reduktion von CO2-Emissionen konfrontiert. Neben CO2-Steuer und EU-Emissionshandel werden auch die Rufe nach CO2-Bilanzierung auf der Nachfragerseite lauter. Rund um den Erhalt ihrer Wettbewerbsfähigkeit ergeben sich damit für die Branche neue Aufgaben.

Das Thema CO2-Reduzierung ist hochaktuell und beschäftigt Betreiber von Asphaltmischanlagen seit Längerem. In der Asphaltindustrie wird an verschiedenen Stellen und Formen an dem Thema gearbeitet. Zwar ist das Potenzial der Entwicklungen aus diversen Forschungsprojekten zur Reduktion der CO2-Emissionen groß und auch in der Vergangenheit wurden mit Niedrigtemperaturasphalt oder Recyclingquoten spürbare Verbesserungen erzielt, doch gleichzeitig ist die Herstellung von Asphalt weiter energieintensiv und damit kostenintensiv.
Diese steigende Intensität entsteht dabei nicht nur durch die CO2-Steuer, welche in den kommenden Jahren weiter steigen wird, sondern auch durch den verschärften EU-Emissionshandel, der ergänzend zu den Plänen der Ampel-Regierung verstärkt auf die Strompreise drückt. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten, sind daher Maßnahmen erforderlich, die den CO2-Ausstoß senken.

Erster Schritt: CO2-Bilanzierung
Erster Schritt dafür ist die Ermittlung des CO2-Fußabdrucks oder auch Treibhausgasbilanz genannt. Die hier zu betrachtenden Emissionsquellen werden in drei Kategorien, sogenannte „Scopes“, unterteilt. Um die Treibhausgasbilanz zu erstellen, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: den Corporate Carbon Footprint (CCF) bei einer Betrachtung von Unternehmen und den Product Carbon Footprint (PCF) bei einer Betrachtung auf Produktebene.
Beim CCF werden zunächst alle unternehmenseigenen Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) betrachtet, welche im Zusammenhang mit Energie sowie dem Verbrennen von Stoffen stehen – sprich Scope 1 und 2. Je nach Ziel des Unternehmens können ergänzend auch Emissionen aus Scope 3 in Gänze oder in Teilen in die Bilanz einfließen.
Wird dagegen der PCF bilanziert, werden zwingend alle – auch die dem eigenen Unternehmensprozess vorgelagerten – THG-Emissionen gemäß Scope 3 bis zur Verladung des Mischguts einbezogen. Ist der CCF bzw. PCF erstellt, ergibt sich Klarheit, an welchen Stellen und in welchem Umfang THG-Emissionen Einfluss auf die eigene Unternehmens-/Wettbewerbssituation haben:

Faktor CO2-Steuer
CO2-Steuer wirkt im Fußabdruck auf alle THG-Emissionen im Zusammenhang mit Brennstoffen – sowohl im eigenen Unterneh-men als auch im Bereich der zugekauften Rohstoffe sowie deren Transport. Dabei steigt die Besteuerung in der aktuellen gesetzlichen Form in den kommenden Jahren von 25 Euro/t CO2 im Jahr 2021 auf 65 Euro/t CO2 im Jahr 2025 und damit um 160 %. Abzuwarten bleibt hier, ob und ggf. welche verschärften Steuersätze die neue Ampel-Koalition hier ergänzend auf den Weg bringen wird.

Entwicklung der CO2-Bepreisung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)
Faktor EU-Emissionshandel

Emissionsrechte aus dem EU-Emissionshandel erleben aufgrund ihrer stetigen EU-weiten Ver-knappung bereits seit ca. 2018 einen enormen Preisanstieg. Ihre Entwicklung begründet dabei die Strompreisentwicklung an der deutschen Strombörse EEX in Leipzig – die Kurven sind nahezu identisch.
Im Rahmen des „Fit-for-55“-Pakets hat die EU im Sommer 2021 eine noch stärkere Verknappung der Emissionsrechte von bislang 2,2 % auf 4,2 % beschlossen. Dieser Beschluss, verbunden mit den Plänen der Ampel-Koalition, den Kohleausstieg vorzuziehen, zeichnet bereits jetzt ein deutliches Bild der zukünftigen Strompreisentwicklung.

Im Rahmen des „Fit-for-55“-Pakets hat die EU im Sommer 2021 eine noch stärkere Verknappung der Emissionsrechte von bislang 2,2 % auf 4,2 % beschlossen.
Photo by veeterzy on Unsplash

CO2-Effizienz als Chance zur Kostenreduktion und Modernisierung
Neben zukünftigen Kostenbelastungen ergeben sich für die Werke jedoch weiterhin auch große Chancen. So stellte der Gesetzgeber auf unterschiedlichen Ebenen Investitionszuschüsse und Fördermittel bereit. Damit lassen sich auf Grundlage der mittels ingenieurstechnischer Maßnahmen erzielten CO2-Effizienz eine Reihe an Investitionen wirtschaftlich deutlich positiver gestalten.
Parallel ergeben sich neue Kostenvorteile und Märkte, wie beispielsweise im Bereich Fotovoltaik. Während Anfang des Jahres 2021 noch die erzielbare EEG-Vergütung für die eingespeiste kWh Strom als Bezugsgröße galt, wird nun der über den Energieanbieter bezogene Strompreis als Ganzes relevant. Bei am Werksgelände selbst erzeugten und selbst genutzten Strom ergeben sich dabei bereits Kostenvorteile im Vergleich zum Marktbezug von +/- 20 ct/kWh – Tendenz steigend.

Doch auch wem keine Fläche für den Betrieb einer eigenen Anlage zur Verfügung steht, hat Möglichkeiten. Der Markt für „Power-Purchase-Agreements“, kurz PPA, entsteht gerade erst. Dabei haben Unternehmen die Möglichkeit, Strom „direkt vom Erzeuger“, in diesem Fall beispielsweise einem Windpark in der Ostsee, zu beziehen. Alles 100 % Ökostrom und damit sowohl frei vom Einfluss des EU-Emissionshan-dels als auch von CO2-Belastungen. Ein klarer Fokus auf die eigenen THG-Emissionen gibt somit nicht nur den Blick auf kommende Kostenentwicklungen frei, sondern bietet auch Möglichkeiten, die eigenen Werke zukünftig wirtschaftlich attraktiv zu betreiben.

WOLFF & MÜLLER ENERGY ist bundesweit Kooperationspartner der TÜV Rheinland Energy GmbH
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