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Solarpflicht kommt!

Gesetzliche Photovoltaikpflicht in Deutschland

Technisches Consulting ENERGIEERZEUGUNG

Nachdem bereits einige Bundesländer erste Schritte in Richtung Installationspflicht von Photovoltaikanlagen gegangen sind, haben auch die Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP Solarpflicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen.


Die Pläne der Regierungskoalition im Koalitionsvertrag lesen sich so: „Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“ Dabei wird das Vorhaben durch die fortschreitende Klimakrise und die Dringlichkeit von Gegenmaßnahmen begründet. Außerdem betonte ­Klimaschutzminister Habeck bereits mehrere Male, dass der Klimaschutz in Deutschland hinter den Erwartungen liege und die Klimaziele in diesem Jahr aller Voraussicht nach verfehlt würden. Auf Basis dieser Aussagen begründet er eine Solarpflicht, auch deshalb um den „drastischen Rückstand im Klimaschutz“ möglichst schnell aufzuholen.

Zusätzlich zu den angekündigten Maßnahmen einer verpflichtenden Installation auf gewerblichen Neubauten und dem Ausbau bei privaten Neubauten ohne Verpflichtung, folgt im Koalitionsvertrag eine weitere Ankündigung zum Solarausbau:

„Bürokratische Hürden werden wir abbauen und Wege eröffnen, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern“, heißt es darin. Nach eigenen Angaben sehen die Parteien darin auch ein Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk. Für einen noch schnelleren Photovoltaik-Ausbau bedürfe es laut Bundesverband der Solarwirtschaft zusätzlich attraktivere Förderprogramme sowie weniger Barrieren für den solaren Eigenverbrauch. Inwiefern jedoch überarbeitete Förderprogramme künftig angeboten werden, bleibt abzuwarten. Derzeit gelten je nach Bundesland, Region, Landkreis und Kommune verschiedene Förderprogramme, die in regelmäßigen Abständen angepasst und aktualisiert werden.

Während auf Bundesebene lediglich im Koalitionsvertrag eine Photovoltaikpflicht vereinbart wurde, sind einige Bundesländer bereits weiter vorangeschritten und haben konkrete Vorschriften und Gesetze erlassen.

PV Anlagen auf geeigneten Dächern: Verwaltungs-, Wohn- und Gewerbegebäude – und es wird zur Pflicht.

In diesen Bundesländern greift eine Solarpflicht
ab 2022


Baden-Württemberg ist das erste Flächenland, das eine umfassende Solarpflicht beschlossen hat. Während sie bereits seit längerem für Nicht-Wohngebäude vom 1. Januar 2022 an gesetzlich festgeschrieben ist, hat der Landtag im Herbst 2021 ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet, dass eine Pflicht zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern nun auch für Wohngebäude vorsieht. Für Neubauten greift sie schon ab 1. Mai 2022. Hausbesitzer, die eine grundlegende Dachsanierung vornehmen, müssen vom 1. Januar 2023 an eine Photo­voltaikanlage einbauen lassen.

Nordrhein-Westfalen setzt dagegen mit einer Reform des Landesbauordnung bei Parkflächen an. Seit Jahresbeginn 2022 müssen geeignete neue Parkflächen mit mehr als 35 Stellplätzen überdacht sein und mit ­Photovoltaikanlagen überbaut werden. Diese Solarpflicht gilt nur für Flächen, die zu Nichtwohngebäuden gehören. Die Gesetzesreform trat im Juli 2021 in Kraft.

In Schleswig-Holstein trat am 01. Januar 2022 das neue Klimaschutzgesetz in Kraft. Darin ist im ersten Schritt eine Solarpflicht beim Neubau oder der Sanierung von Nicht-Wohngebäuden und für Großparkplätze beschlossen worden. Dabei fallen neu errichtete Parkplätze mit mehr als 100 Stellplätzen auch unter die neue PV-Pflicht.

Diese Bundesländer schreiben die Solarpflicht
ab 2023 vor

In Berlin greift das dazugehörige Solargesetz ab dem 1. Januar 2023 und verpflichtet private Eigentümer von Neubauten sowie von Bestandsgebäuden im Falle einer grundlegenden Dachsanierung zur Installation und zum Betrieb einer PV-Anlage auf ihrem Gebäudedach.

Für Hamburg gilt eine Pflicht zur Installation von PV-Anlagen ab 2023 auf Dächern im Neubau. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025.

Rheinland-Pfalz hat innerhalb des neuen Solargesetz verabschiedet, dass ab 2023 gewerbliche Neubauten mit PV-Anlagen ausgestattet werden müssen. Außerdem müssen neue, überdachte Parkplätze ab 50 Stellplätzen Solarmodule bekommen. Anders als andere Solargesetze bietet Rheinland-Pfalz als Alternative zur PV-Anlage auch die Installation einer solarthermischen Anlage zur Wärmeerzeugung an, mit der man die Pflicht erfüllen kann.

In Niedersachsen betrifft eine Gesetzesänderung im ersten Schritt Dächer von Gewerbeimmobilien. Sie müssen ab 2023 mindestens zur Hälfte mit Photovoltaik-Anlagen bestückt werden. Betroffen davon sind aber nur Neubauten. Vorgesehen ist außerdem, dass Bauherren künftig bei der Planung neuer Wohngebäude sicherstellen müssen, dass sich Solaranlagen auf dem Dach zumindest nachrüsten lassen.

Da eine Photovoltaikpflicht unaufhaltsam scheint, raten wir dazu, sich rechtzeitig mit dem Thema und den damit zusammenhängenden Herausforderungen zu befassen. Wir beraten Sie gerne jederzeit hinsichtlich einer Eigenerzeugungsanlage.

Neben technischer und wirtschaftlicher Analyse unterstützen wir Sie auch gerne als unabhängiger Berater bei Ausschreibung, Projektrealisierung und Inbetriebnahme Ihrer Anlage. Die steigenden Strompreise an den Börsen führen zusätzlich zu einer schnellen Amortisation von Eigenerzeugungsanlagen. Bei Stromgestehungskosten unter dem Börsenpreis amortisieren sich Eigenerzeugungsanlagen mittelfristig.

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