Neues aus der Welt der Fördermittel im Bereich Energie- und Gebäudetechnik
• Wärmepumpen bzw. Biomasseanlagen werden nur noch gefördert, wenn mindestens 65 % (bisher 55 %) des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden
• Biomasseheizungen werden nur noch gefördert, wenn sie mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe kombiniert werden
• Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl (JZ) von über 2,7 aufweisen
• Beim Austausch von defekten Heizungen werden die Mietkosten von provisorischen Heizungen (z.B. Heizlüftern) mitgefördert
• Die Förderung für die Heizungsoptimierung gibt es bei fossilen Heizungsanlagen (Ölheizung und Gasheizung) nur noch, wenn die Anlagen nicht älter als 20 Jahre sind
• Wird eine Sanierung in Eigenleistung umgesetzt, können die Materialkosten als förderfähige Kosten angesetzt werden
• Die Förderung von Brennstoffzellenheizungen wird von der KfW in das BEG übertragen
Alle Jahre wieder: 2023 hat einige Änderungen bei der Vergabe von Zuschüssen im Bereich Energie- und Gebäudetechnik mit sich gebracht.
Die Einzelmaßnahmen im Überblick:



