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ESG-Ratings und EU-Taxonomie – die „grüne Finanzmacht“

Nachhaltigkeits
Consulting
EU-TAXONOMIE

Regulatoren und Investoren erhöhen den Druck in Richtung Nachhaltigkeit.

Environmental Social Governance (ESG)-Ratings sowie die aktuell EU-Taxonomie-Verordnung werden zu zentralen Faktoren bei der Vergabe von Aufträgen und Geldern.
Die Verfügbarkeit von Daten zu Produktionsprozessen und Lieferketten entwickelt sich damit zur Leitlinie für den Erfolg von Unternehmen.

Wer zukünftig Investoren für sein Unternehmen sucht, am Finanzmarkt Geld aufnehmen will oder als Zulieferer Aufträge generieren möchte, muss sich auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen. Denn ohne die transparente Darstellung der eigenen Nachhaltigkeit bleiben zukünftig viele Chancen verwehrt.

Grund dafür sind parallele Entwicklungen bei Regulatoren und Finanzmärkten, die Nachhaltigkeit zunehmend messbar und maßgebend machen sollen. Eine Entwicklung, die von zwei Faktoren begünstigt wird: einerseits vom zunehmenden Bedürfnis von Gesellschaft und Politik, Nachhaltigkeit nicht als freiwilliges Add-on, sondern als festen Bestandteil eines Produkts zu verstehen – andererseits vom wachsenden Markt für Green Finance, der entschlossen nach neuen Möglichkeiten von Nachhaltigkeitsratings sucht. Im Zentrum dieser Entwicklung stehen ESG-Ratings und die am 1. Januar 2022 in Kraft getretene ­EU-Taxonomie.

Was sind ESG-Ratings?

  • ESG-Ratings sind der Versuch, das Engagement eines Unternehmens für nachhaltige Geschäftspraktiken objektiv zu bewerten. Sie bewerten Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführung.
  • Die relevanten Faktoren werden je nach Branche unterschiedlich gewichtet und konzentrieren sich auf die jeweils relevantesten und wesentlichsten Aspekte.
  • Die Verwendung von ESG-Ratings wird immer häufiger. Mittlerweile gibt es weltweit bereits rund 150 spezialisierte Agenturen wie CDP, MSCI ESG Rating, SEDEX, EcoVadis, RobecoSAM & S&P Global ESG Score und Sustainalytics ESG Risk Rating.
  • Die Ursprünge von ESG-Ratings reichen bis ins Jahr 2005, als der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan die Einführung von Grundsätzen für verantwortungsbewusste Investitionen initiierte. Unter anderem verpflichteten sich die Unterzeichner der „UN Principles for Responsible Investment“ freiwillig und unverbindlich, ESG-Kriterien als Leitprinzipien für ihre Anlageentscheidungen zu beachten, sich als Anteilseigner aktiv zu engagieren und Transparenz als Prinzip der ESG-Themen durchzusetzen.


Was sieht die EU-Taxonomie vor?

Ziel des EU-Taxonomierahmens ist es, Benchmarks für ökologische, nachhaltige Investitionen festzulegen. Damit sollen Finanzströme in den Bereich nachhaltiger Technologien und Unternehmen gelenkt werden.

  • Die entsprechende Verordnung (EU) 2020/852 wurde am 22. Juni 2020 von Rat und Parlament der EU verabschiedet und gilt ab dem 1. Januar 2022.
  • Der Rahmen ist Teil der Umsetzung des Aktionsplans für nachhaltige Wachstumsfinanzierung. Gleichzeitig trägt er zur Umsetzung des EU-Ziels der Klimaneutralität bis 2050 bei.
  • Das Klassifizierungssystem soll erstmals ein einheitliches Verständnis von nachhaltigem, wirtschaftlichem Handeln in der EU schaffen. Zu diesem Zweck umfasst die EU-Taxonomie sechs Umweltziele:
  1. Klimaschutz,
  2. Anpassung an den Klimawandel,
  3. Nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen,
  4. Kreislaufwirtschaft,
  5. Vermeidung von Verschmutzung,
  6. Schutz von Ökosystemen und Biodiversität.

Der springende Punkt: Alle wirtschaftlichen Aktivitäten werden im Kontext des Rahmenwerks in Bewertungskategorien eingeteilt, die von umweltfreundlich über übergangslos bis hin zu nicht nachhaltig reichen.

Fazit:

Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass bereits beim nächsten Bank- oder Kundentermin auch das Thema „bewertbare Nachhaltigkeit“ aufs Tableau kommt.

Sie möchten Ihr Unternehmen bewerten lassen oder suchen schlicht ein erstes aufklärendes Gespräch?
Dann freuen wir uns auf Sie!

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