Ein Lagebericht zur Gas-Situation
Kommt es allerdings zu einem kompletten Lieferstopp aus Russland sind auch nicht-marktbasierte Entwicklungen nicht auszuschließen.
Eine damit verbundene weitere Eskalation auf Stufe 3, und damit auf die höchste Stufe des Gas Notfallplans, ließe sich dann nicht mehr ausschließen. Die exakten Auswirkungen werden in der nachfolgenden Grafik illustriert:
Quelle: https://www.dvgw.de/der-dvgw/a...
In der letzten Stufe könnte es zum gesellschaftlich verwendeten Begriff der „Gas-Triage“ kommen, einer Beschränkung von Gaslieferungen – ausschließlich an nach § 53a EnWG geschützten Kundengruppen.
Im Wesentlichen sind das:
- Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen aus dem Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen, deren Verbrauch über standardisierte Lastprofile gemessen wird. SLP-Kunden werden nach § 24 GasNZV über die Jahresentnahme von 1,5 Mio. Kilowattstunden oder bis zu einer maximalen stündlichen Ausspeiseleistung von 500 Kilowattstunden pro Stunde definiert.
- Grundlegende soziale Dienste. Hiermit sind Dienste aus den Bereichen Gesundheitsversorgung, grundlegende soziale Versorgung, Notfall, Sicherheit, Bildung oder öffentliche Verwaltung wie z.B. Krankenhäuser, stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr etc. gemeint.
- Fernwärmeanlagen, die die o.g. Kundengruppen mit Wärme beliefern und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können.
Vor der Abschaltung von nicht geschützten Kunden sollte sorgfältig abgewogen werden, welcher Kunde zuerst betroffen sein wird. Abschaltkriterien dabei sind unter anderem die Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit, erwartete Volks- und betriebswirtschaftliche Schäden, Vorlaufzeiten für die Durchführung technischer Maßnahmen, Kosten und Dauer der Wiederinbetriebnahme oder die Größe des Unternehmens.
Weitere Informationen zu den Abschaltkriterien wurden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.



