WIE STEHEN FÖRDERPROGRAMME
IN ZUSAMMENHANG MIT
DER CO2-REDUKTION?
Im Rahmen der Energiewende hat Deutschland eine umfassende und tief greifende Umgestaltung seiner Energienutzung und Energieversorgung veranlasst. Neben dem Ausbau neuer Erzeugungskapazitäten der erneuerbaren Energien und dem damit einhergehenden Ausbau der Infrastruktur (Netze und Speicher) steht die Minderung des Energieverbrauchs durch die Steigerung der Energieeffizienz im Fokus der Energiewende.
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber dem Basisjahr 1990 zu reduzieren und sich somit EU-weit und international zu entsprechenden Reduktionen verpflichtet. Mit den bisher umgesetzten Maßnahmen zur Erreichung dieser Klima- und Energieziele wurden deutliche Fortschritte beim Klimaschutz und bei der Energieeffizienz erzielt und so die Treibhausgasemissionen zwischen den Jahren 1990 und 2015 um rund 27,9 % gesenkt. Dennoch zeigen wissenschaftliche Analysen, dass zur Erreichung der verbindlichen 2030er-Ziele weitere Anstrengungen notwendig sind.
Auf die Sektoren Gewerbe, Industrie, Dienstleistungen und Handel entfallen mehr als 40 % des Endenergieverbrauchs in Deutschland. Um in diesen Sektoren spürbare Fortschritte bei der Verringerung des Endenergieverbrauchs und der Reduzierung der CO2-Emissionen zu erzielen, sind mehr Investitionen insbesondere zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbare Energien für Prozesswärme erforderlich.
"Damit sollen die zur Erreichung der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele dringend erforderlichen Investitionen zur Reduktion von Treibhausgasen kosteneffizienter und effektiver gefördert werden."
– Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Richtlinie für die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft
Derzeit werden erhebliche wirtschaftliche Energieeffizienzpotenziale noch nicht genutzt. Denn das Kerngeschäft von Unternehmen besteht in der Regel nicht im Finden und Umsetzen von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Investitionen in energieeffiziente Technologien konkurrieren mit Investitionsalternativen, das heißt, ambitionierte Erwartungen an die Wirtschaftlichkeit in Bezug auf kurze Amortisierungszeiten müssen erfüllt sein. Über gesetzliche Förderprogramme sollen die zur Erreichung der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele dringend erforderlichen Investitionen zur Reduktion von Treibhausgasen kosteneffizienter und effektiver werden. Sie sollen Investitionen insbesondere in die Anlagen- und Prozessmodernisierung auf möglichst hohem Energieeffizienzniveau anstoßen und die Marktdurchdringung mit hocheffizienten Querschnittstechnologien beschleunigen.
Hierzu wurde insbesondere das Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ ins Leben gerufen. Es kann als Förderwettbewerb (1) sowie mittels Zuschuss oder Kredit (2) in Anspruch genommen werden.
"Vor der Planung und Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen wird empfohlen, eine Energieberatung durchzuführen. In diesem Zusammenhang kann die Machbarkeit eines Projekts von einem Energieberater geprüft werden."
– Tobias Möß ist Spezialist für die Verbesserung der ROIs Ihrer Investitionen durch Fördermittel.
BUNDESFÖRDERUNG FÜR ENERGIEEFFIZIENZ IN DER WIRTSCHAFT
1 Förderwettbewerb —
Gefördert wird in einem wettbewerblichen Verfahren die grundsätzlich akteurs-, sektor- und technologieoffene Umsetzung von Energieeffizienzprojekten in Unternehmen.
Ziel dieses Förderprogramms ist es, Energieeffizienz durch Investitionen der Wirtschaft zu steigern sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen. Ebenso sollen durch das Förderprogramm der Primärenergieverbrauch und die CO2-Emissionen gesenkt werden, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gestärkt und die Verbreitung von Hocheffizienztechnologien unterstützt werden.
Übergreifendes Ziel des Förderwettbewerbs ist es, bis zum Jahr 2023 Einsparungen von rund 0,7 Millionen Tonnen CO2 bzw. drei Terawattstunden Endenergie anzureizen. Damit leistet der Förderwettbewerb sowohl einen konkreten Beitrag zur Erreichung der Klima- und Energieziele als auch zur geplanten Verringerung des Primärenergieverbrauchs.
Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz bzw. zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.
Gefördert werden:
- Modul 1:
Querschnittstechnologien
- Modul 2:
Prozesswärme aus erneuerbaren Energien - Modul 3:
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software - Modul 4:
Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
2 Wirtschaft — Zuschuss und Kredit —
Mit dem Investitionsprogramm „Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ wurde das vergangene Angebot zur Förderung von Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe nutzergerecht optimiert. So konnten allein mit den ausgelaufenen Programmen in der vorangegangenen Legislaturperiode Energieeffizienzmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen von über einer Milliarde Euro und einer jährlichen CO2-Einsparung von rund 600.000 Tonnen unterstützt werden. Mit der Richtlinie sollen bis Ende 2023 etwa 24.000 Maßnahmen realisiert und dadurch die Menge der Treibhausgasemissionen um insgesamt 2,8 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr und elf Terawattstunden Endenergie reduziert werden.
Damit sollen insbesondere Investitionen in komplexere und stärker auf eine systemische energiebezogene Optimierung der Produktionsprozesse ausgerichtete Maßnahmen wirksamer gefördert werden.
Den besonderen Belangen von kleinen und mittleren Unternehmen wird dabei Rechnung getragen. Das heißt, die Förderung erfolgt in Euro pro Tonne eingespartem CO2; bei kleinen und mittleren Unternehmen ist diese Förderung bevorzugt höher.Das Investitionsprogramm verfolgt bewusst einen technologieoffenen und branchenübergreifenden Ansatz. Zudem erfolgt die Förderung wahlweise als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Gefördert werden:
- Querschnittstechnologien
- Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Anlagen und Maßnahmen an Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden können



