NEUE INFORMATIONSPFLICHTEN FÜR UNTERNEHMEN GEPLANT
Aktuelle Vorgabe
Welche Unternehmen sind betroffen?
Große Unternehmen
(> 500 Mitarbeiter)
mit öffentlichem Interesse
Welchen Umfang haben die Meldepflichten?
- Umweltschutz
- Soziale Verantwortung und Umgang mit Mitarbeitern
- Anti-Korruption und Bestechung
- Diversität in Unternehmensvorständen
Wo sollen die Unternehmen berichten?
Umweltschutz im Jahresbericht
Corporate Sustainability Reporting Directive
Welche Unternehmen sind betroffen?
Unternehmen, welche zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: > 20 Mio. € Bilanzsumme, > 40 Mio. € Umsatz, > 250 Mitarbeiter
Welchen Umfang haben die Meldepflichten?
- „Double Materiality“
- zukunftsgerichtete Informationen, Zielvorgaben und Fortschritte
- Informationen zu immateriellen Vermögenswerten
- Berichterstattung nach der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und der EU Taxonomy Regulation
Wo sollen die Unternehmen berichten?
Ausschließlich im Lagebericht
GEPLANT: AB Geschäftsjahr 2023!
Der Entwurf sieht außerdem vor, die Unternehmen zu einer externen Prüfung seiner Nachhaltigkeitsinformationen zu verpflichten. Sollte ein berichtspflichtiges Unternehmen seinen Informationspflichten nicht nachkommen, sind Bußgelder möglich. Wie hoch diese ausfallen, ist von festgelegten Kriterien abhängig.
Die neu überarbeitete CSRD-Richtlinie soll erstmalig ab dem 01.01.2024 für das Geschäftsjahr 2023 Anwendung finden — wir beraten Sie gerne zu dieser Thematik „Nichtfinanzielle Erklärung / Informationspflicht“, wie Sie Ihr Unternehmen schon heute darauf vorbereiten und entwickeln die individuelle Strategie mit Ihnen gemeinsam.



