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Der Umgang mit Emissionen

Carbon Leakage

Nachhaltigkeits
Consulting
CO2-Emissionen

In der Vergangenheit spielte die Bepreisung von Kohlenstoffdioxid (CO2) in Deutschland eine eher untergeordnete Rolle. Es fehlten finanzielle Anreize zur Senkung von CO2-Emissionen in den Sektoren, wie Wärmeerzeugung oder Verkehr, die bisher nicht vom Europäischen Emissionshandel (EU ETS) abgedeckt sind. Im Gegensatz dazu werden Emissionen in Deutschland, die Industrie- und Energieanlagen zufallen, bereits im EU ETS-Regime berücksichtigt. Betroffen sind hauptsächlich Unternehmen, die über Großfeuerungsanlagen mit einer Leistung > 20 Megawatt verfügen oder einem energieintensiven Wirtschaftszweig zugeordnet werden können. Die Überführung des europäischen Emissionshandels in deutsches Recht, erfolgte im Rahmen des Treibhaus Emissionshandelsgesetz (TEHG).

Der Druck, in klimafreundliche Technologien zu investieren und Lieferketten auf Nachhaltigkeitsaspekte zu überprüfen, steigt.

Das heißt in der Praxis: Anlagenbetreiber, denen direkte Emissionen der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet werden können, müssen Zertifikate, so genannte „Allow-
ances“ oder „Verschmutzungsrechte“, erwerben bzw. diese in entsprechender Anzahl der eigens verursachten und ermittelten Emissionen abgeben.

Der Erhalt solcher Berechtigungen bzw. Zertifikate erfolgt entweder auf Zuteilung oder über den Erwerb an Primär- und Sekundärmärkten. Die Menge der zu versteigernden und kostenlos zugeteilten Berechtigungen wird dabei durch die Europäische Kommission festlegt.

Jedoch existieren für jene Unternehmen im EU ETS Ausnahmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und durch die Bepreisung von CO2-Emissionen Gefahr laufen, ihre energieintensiven Prozesse – bedingt durch gestiegene Energiekosten – in Staaten mit geringeren Auflagen verlagern zu müssen. In der Folge werden preissensiblen Branchen mit einer erhöhten Anzahl von kostenlosen Zertifikaten ausgestattet, um ein Abfließen von Produktion und den dazugehörigen Emissionen („Carbon Leakage“) zu vermeiden. Vorschläge der Europäischen Kommission, wie sie im „Fit-for-55“-Programm formuliert wurden, lassen allerdings darauf schließen, dass die kostenlose Zuteilung zukünftig begrenzt oder vollends ausgesetzt wird. Der Druck, in klimafreundliche Technologien zu investieren und Lieferketten auf Nachhaltigkeitsaspekte zu überprüfen, könnte sich dadurch zunehmend ­erhöhen.

Mit dem Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) und der damit verbundenen Einführung eines nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) unternimmt Deutschland weitere regulatorische Schritte, um eine zusätzliche Steuerung von Emissionen, die aus der Inverkehrbringung von Brennstoffen resultieren, zu ermöglichen. In der Konsequenz heißt dies: Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und ab 2023 u.a. auch Kohle, sowie Emissionen, die nicht mit im EU ETS befindlichen Industrie- und Stromerzeugungsanlagen in Verbindung stehen, werden in das nEHS einbezogen und bepreist. Im Unterschied zum EU ETS stehen innerhalb des nEHS unbegrenzt Zertifikate zur Verfügung, was regulatorisch nicht vorgesehene Preissteigerung bis zum Jahr 2025 vorerst ausschließt. Erst ab dem Jahr 2026 gehen die Preise für eine Tonne CO2 in einen Preiskorridor über und werden in diesem Rahmen auktioniert bzw. versteigert.

Was Normalverbraucher seit dem 1. Januar 2021 als Preissteigerung für Heizen und Auto fahren wahrnehmen, hat für energieintensive und produzierende Sektoren, die gestiegene Produktionskosten nicht ohne Weiteres weitergeben können, wesentlich drastischere Effekte. Eine Befreiung von der CO2-Abgabe oder vergleichbare Ausnahmen für entsprechende Unternehmen, wie es im EU ETS der Fall ist, werden im Rahmen des nEHS aller Voraussicht nach nicht zur Anwendung kommen. Jedoch knüpft die beschlossene Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) dort an, wo sich die CO2-Bepreisung negativ auf den grenzüberschreitenden Wettbewerb auswirkt. In der Folge werden Unternehmen, die dem Brennstoffemissionshandel unterliegen, künftig eine finanzielle Kompensation beanspruchen können, sofern sich unzumutbare Nachteile aus der Abgabe für CO2 ergeben.

Sie sind ein energie­intensives Unternehmen?
Sind Sie einem beihilfeberechtigten (Teil-)Sektor oder einem nachträglich anerkannten Sektor zuzuordnen?

Dann nehmen wir gerne für Sie eine Erstanalyse der individ­uellen Rahmenbedingungen vor und ermitteln die für Sie mögliche Beihilfezahlung:

1.

Unverbindliche Prüfung einer möglichen Sektoren-Zuordnung.


2.

Basierend auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten (Brennstoffmengen) berechnen wir die Emissionsmengen (CO2/t), die daraus ab 2021 zusätzlichen Belastungen (€/t CO2) aus der CO2-Bepreisung sowie die potenzielle Beihilfezahlung (in €).


3.

Darüber hinaus beraten wir Sie fachlich und individuell, um Sie bei der technischen und kaufmännischen Umsetzung von Klimaschutz- und Effizienzmaßnahmen zu unterstützen.

Beihilfezahlungen sind an die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen bzw. Erhöhung der Energieeffizienz sowie die Einführung von Energiemanagementsystemen gekoppelt.

In der Übergangsphase orientiert sich der Grad der Beihilfezahlung (Kompensation von 65 % bis 95 %) an dem der beihilfeberechtigten Sektoren jeweils zugeordneten Emissionsintensität. Dennoch gilt es zu beachten, dass die Beihilfezahlungen nur in Höhe der vorhandenen Mittel des jeweiligen Bundeshaushalts verfügbar gemacht werden können. Wir unterstützen Sie in diesem Kontext sehr gerne.

WOLFF & MÜLLER ENERGY ist bundesweit Kooperationspartner der TÜV Rheinland Energy GmbH
WOLFF & MÜLLER ENERGY ist Mitglied im DIN e.V.
WOLFF & MÜLLER ENERGY Blau-Weißer Partner der Stuttgarter Kickers
WOLFF & MÜLLER ENERGY ist Energieeffizienz Experte für Förderprogramme des Bundes