Bleibt Da!
Energie- und handelsintensive Wirtschaftsbranchen, die gestiegene Produktionskosten nicht ohne Weiteres weitergeben können, sehen sich im Zuge der Einführung der CO2-Bepreisung mit der Gefahr konfrontiert, ihre Prozesse in Nicht-EU Drittstaaten mit geringeren Auflagen verlagern zu müssen.
Die Konsequenz: ein erhöhtes Risiko für so genanntes „Carbon Leakage“.
Am Beispiel eines Unternehmens aus dem produzierenden Gewerbe mit einem kontinuierlichen Energieeinsatz von ca. 4,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) ergeben sich folgende Mehrkosten:
Ab 2023 wird das BEHG auf die Brennstoffe und Kohle (auch Braunkohlestaub) und Abfall ausgeweitet. Dies gilt jedoch nur für Anlagen, die noch nicht am EU-Emissionshandel (EU-ETS) teilnehmen.
Es gelten Kompensationsgrade, die eine Erstattung zwischen 60 bis 95 % der Mehrkostenerlauben.
Kompensationsmöglichkeiten
Für eine verbesserte Vereinbarkeit von Klimaschutz und grenzüberschreitender Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen wurde seitens der Politik ein Beihilferahmen für Carbon-Leakage gefährdete Wirtschaftssektoren geschaffen. Demnach ist eine Optimierung der entstandenen Abgabenlast durch die CO2-Bepreisung in Form von Beihilfezahlungen für den Zeitraum von 2021 bis 2030 vorgesehen. Damit soll die Verlagerung von Produktionsstandorten und folglich auch von CO2-Emissionen an Standorte abseits des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) vermieden und das Carbon-Leakage-Risiko minimiert werden.
Grundvoraussetzungen für Beihilfezahlungen
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass nicht jedes Unternehmen, das konventionelle Brennstoffe für seine Produktions- und Herstellungsprozesse bezieht, einen Beihilfe- bzw. Kompensationsanspruch hat. Darüber hinaus gelten abweichende Kompensationsgrade, die – je nach Wirtschaftssektor – eine Erstattung zwischen 60 bis 95 % der Mehrkosten gewähren. Zusätzlich gelten mit Ablauf der Übergangsphase ab dem Jahr 2023 veränderte Voraussetzungen zur Nachweispflicht der Emissionsintensität sowie erforderlicher Klimaschutzmaßnahmen.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Beihilfe
Staatliche Beihilfe- und Förderprogramme, wie das „Kompensationsverfahren zur Carbon-Leakage-Verordnung“ ermöglichen die Reduktion induzierter Mehrkosten – sprechen Sie uns an, WOLFF & MÜLLER ENERGY unterstützt Sie bei der Prüfung und anschließenden Beantragung.



