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Carbon Leakage

Bleibt Da!

Kaufmännisches
Consulting
CO2-BEPREISUNG

Beihilfezahlungen helfen zu vermeiden Produktionsstandorte ins Nicht-EU-Ausland zu verlagern.



Energie- und handelsintensive Wirtschaftsbranchen, die gestiegene Produktionskosten nicht ohne Weiteres weitergeben können, sehen sich im Zuge der Einführung der CO2-Bepreisung mit der Gefahr konfrontiert, ihre Prozesse in Nicht-EU Drittstaaten mit geringeren Auflagen verlagern zu müssen.


Die Konsequenz: ein erhöhtes Risiko für so genanntes „Carbon Leakage“.

Am Beispiel eines Unternehmens aus dem produzierenden Gewerbe mit einem kontinuierlichen Energieeinsatz von ca. 4,5 Millionen Kilowattstunden (kWh) ergeben sich folgende Mehrkosten:

Ab 2023 wird das BEHG auf die Brennstoffe und Kohle (auch Braunkohlestaub) und Abfall ausgeweitet. Dies gilt jedoch nur für Anlagen, die noch nicht am­ ­EU-Emissionshandel (EU-ETS) teilnehmen.

Es gelten Kompensationsgrade, die eine Erstattung zwischen 60 bis 95 % der Mehrkostenerlauben.

Kompensationsmöglichkeiten

Für eine verbesserte Vereinbarkeit von Klimaschutz und grenzüberschreitender Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen wurde seitens der Politik ein Beihilferahmen für Carbon-Leakage gefährdete Wirtschaftssektoren geschaffen. Demnach ist eine Optimierung der entstandenen Abgabenlast durch die CO2-Bepreisung in Form von Beihilfezahlungen für den Zeitraum von 2021 bis 2030 vorgesehen. Damit soll die Verlagerung von Produktionsstandorten und folglich auch von CO2-Emissionen an Standorte abseits des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) vermieden und das Carbon-Leakage-Risiko minimiert werden.

Grundvoraussetzungen für Beihilfezahlungen

Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass nicht jedes Unternehmen, das konventionelle Brennstoffe für seine Produktions- und Herstellungsprozesse bezieht, einen Beihilfe- bzw. Kompensationsanspruch hat. Darüber hinaus gelten abweichende Kompensationsgrade, die – je nach Wirtschaftssektor – eine Erstattung zwischen 60 bis 95 % der Mehrkosten ­gewähren. Zusätzlich gelten mit Ablauf der Übergangsphase ab dem Jahr 2023 veränderte Voraus­setzungen zur Nachweispflicht der Emissions­intensität sowie ­erforderlicher Klimaschutzmaßnahmen.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Beihilfe

Staatliche Beihilfe- und Förderprogramme, wie das „Kompensationsverfahren zur Carbon-Leakage-Verordnung“ ermöglichen die Reduktion induzierter Mehrkosten – sprechen Sie uns an, WOLFF & MÜLLER ENERGY unterstützt Sie bei der Prüfung und anschließenden Beantragung.


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