Kostenloses Beratungsgespräch
Auf Grundlage des kostenlosen Erstgesprächs erstellen wir eine individuelle Kalkulation, die als Basis der weiteren Vereinbarung dient.
David Streicher
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) bringen für viele Unternehmen Pflichten mit sich. Diese reichen von der Umsetzung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 über die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS bis hin zur Erstellung von Umsetzungsplänen. Doch nicht jedes Unternehmen ist gleichermaßen betroffen, welche Anforderungen gelten, hängt maßgeblich vom jährlichen Energieverbrauch ab.
Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die für Ihr Unternehmen relevanten Anforderungen zu identifizieren und rechtskonform umzusetzen. Wir analysieren Ihren Handlungsbedarf, entwickeln passgenaue Lösungen und begleiten Sie von der ersten Bewertung bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Dabei berücksichtigen wir sowohl organisatorische als auch technische Anforderungen und integrieren die Maßnahmen effizient in Ihre bestehenden Prozesse.
Mit unserer langjährigen Erfahrung sorgen wir für Transparenz, Sicherheit und eine praxisnahe Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Regulatorische Anforderungen
Auf Grundlage des kostenlosen Erstgesprächs erstellen wir eine individuelle Kalkulation, die als Basis der weiteren Vereinbarung dient.
Auf Basis der Vereinbarung findet ein Auftaktgespräch statt, in dem Zeitplan und Aktivitäten festgelegt werden.
Energierechnungen, Zählerstände, Lastgänge, Anlagenlisten und Betriebszeiten werden gesammelt und aufbereitet.
Bei der Vor-Ort-Begehung werden Verbraucher wie bspw. Produktionsanlagen und TGA erfasst. Außerdem werden konkrete Potenziale vor Ort identifiziert.
Die erfassten Anlagen werden ins Anlagenkataster eingetragen und geprüft. Anschließend werden Verbräuche zugeordnet, Auffälligkeiten markiert und eine Prioritätenliste für den Auditbericht erstellt.
Für jede Maßnahme werden Einsparungen und Kosten gegenübergestellt sowie Kennzahlen wie ROI und Amortisationszeit berechnet. Anschließend erfolgt eine Priorisierung nach Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit.
Der Bericht wird nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 erstellt und hält den aktuellen energetischen Zustand des Unternehmens fest.
Im Rahmen des Projektabschlusses erfolgt eine umfängliche Erläuterung des Energieauditberichts. Im Anschluss erfolgt die Online-Meldung im BAFA Portal.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch.