Kostenloses Beratungsgespräch
Auf Grundlage des kostenlosen Erstgesprächs erstellen wir eine individuelle Kalkulation, die als Basis der weiteren Vereinbarung dient.
David Streicher
Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) bringen für viele Unternehmen Pflichten mit sich. Diese reichen von der Umsetzung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 über die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS bis hin zur Erstellung von Umsetzungsplänen. Doch nicht jedes Unternehmen ist gleichermaßen betroffen, welche Anforderungen gelten, hängt maßgeblich vom jährlichen Energieverbrauch ab.
Unsere Experten unterstützen Sie dabei, die für Ihr Unternehmen relevanten Anforderungen zu identifizieren und rechtskonform umzusetzen. Wir analysieren Ihren Handlungsbedarf, entwickeln passgenaue Lösungen und begleiten Sie von der ersten Bewertung bis zur erfolgreichen Umsetzung.
Dabei berücksichtigen wir sowohl organisatorische als auch technische Anforderungen und integrieren die Maßnahmen effizient in Ihre bestehenden Prozesse.
Mit unserer langjährigen Erfahrung sorgen wir für Transparenz, Sicherheit und eine praxisnahe Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Regulatorische Anforderungen
Auf Grundlage des kostenlosen Erstgesprächs erstellen wir eine individuelle Kalkulation, die als Basis der weiteren Vereinbarung dient.
Auf Basis der Vereinbarung findet ein Auftaktgespräch statt, in dem Zeitplan und Aktivitäten festgelegt werden.
Energierechnungen, Zählerstände, Lastgänge, Anlagenlisten und Betriebszeiten werden gesammelt und aufbereitet.
Bei der Vor-Ort-Begehung werden Verbraucher wie bspw. Produktionsanlagen und TGA erfasst. Außerdem werden konkrete Potenziale vor Ort identifiziert.
Die erfassten Anlagen werden ins Anlagenkataster eingetragen und geprüft. Anschließend werden Verbräuche zugeordnet, Auffälligkeiten markiert und eine Prioritätenliste für den Auditbericht erstellt.
Für jede Maßnahme werden Einsparungen und Kosten gegenübergestellt sowie Kennzahlen wie ROI und Amortisationszeit berechnet. Anschließend erfolgt eine Priorisierung nach Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit.
Der Bericht wird nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 erstellt und hält den aktuellen energetischen Zustand des Unternehmens fest.
Im Rahmen des Projektabschlusses erfolgt eine umfängliche Erläuterung des Energieauditberichts. Im Anschluss erfolgt die Online-Meldung im BAFA Portal.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch.
Unternehmen mit mehr als 2,77 GWh Gesamtendenergieverbrauch pro Jahr (§ 8 EDL-G), sofern kein Energie- oder Umweltmanagementsystem besteht.
Alle vier Jahre. Bei mehreren Standorten sind die 90 %-Regel und das Multisite-Verfahren möglich.
Ab 2,77 GWh müssen Maßnahmen nach DIN EN 17463 (ValERI) bewertet werden. Für wirtschaftliche Maßnahmen sind innerhalb von drei Monaten Umsetzungspläne zu veröffentlichen und jährlich zu aktualisieren.
Bis 11.10.2027 muss ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder EMAS eingeführt sein. Hinzu kommen Umsetzungspläne und eine jährliche Abwärmemeldung zum 31. März.
Alle wesentlichen Verbraucher, von Anlagen über Prozesse bis zu Strom und Wärme. Lastgänge zeigen Verbrauchsmuster, Spitzenlasten und ineffiziente Betriebszustände.
In acht Schritten vom kostenlosen Erstgespräch über Datenerhebung und Vor-Ort-Begehung bis zum Auditbericht nach DIN EN 16247-1. Inklusive Abschlussbesprechung und BAFA-Meldung.
Einen priorisierten Maßnahmenkatalog mit ROI, Amortisationszeit und Fördermitteln als Grundlage für Einsparungen und Investitionen.