Kostenloses Beratungsgespräch
Auf Grundlage des kostenlosen Erstgesprächs erstellen wir eine individuelle Kalkulation, die als Basis der weiteren Vereinbarung dient.
David Streicher
Ob Transparenz im Energieverbrauch, das Aufdecken versteckter Einsparpotenziale oder die strategische Planung zukünftiger Maßnahmen - wir führen Sie Schritt für Schritt durch ein wirkungsvolles Energieaudit.
Unsere Energieexperten erfassen dafür Ihre energetischen Abläufe, bewerten die wichtigsten Verbrauchsbereiche und identifizieren Maßnahmen, die wirtschaftlich wie technisch echten Mehrwert bieten.
Zudem kümmern wir uns um die strukturierte Durchführung des gesamten Auditprozesses – von der Datenerhebung über die Abstimmung bis zur finalen Dokumentation. So schaffen wir gemeinsam die Basis für eine energieeffiziente, stabile und zukunftsfähige Unternehmensausrichtung.
Regulatorische Anforderungen
Auf Grundlage des kostenlosen Erstgesprächs erstellen wir eine individuelle Kalkulation, die als Basis der weiteren Vereinbarung dient.
Auf Basis der Vereinbarung findet ein Auftaktgespräch statt, in dem Zeitplan und Aktivitäten festgelegt werden.
Energierechnungen, Zählerstände, Lastgänge, Anlagenlisten und Betriebszeiten werden gesammelt und aufbereitet.
Bei der Vor-Ort-Begehung werden Verbraucher wie bspw. Produktionsanlagen und TGA erfasst. Außerdem werden konkrete Potenziale vor Ort identifiziert.
Die erfassten Anlagen werden ins Anlagenkataster eingetragen und geprüft. Anschließend werden Verbräuche zugeordnet, Auffälligkeiten markiert und eine Prioritätenliste für den Auditbericht erstellt.
Für jede Maßnahme werden Einsparungen und Kosten gegenübergestellt sowie Kennzahlen wie ROI und Amortisationszeit berechnet. Anschließend erfolgt eine Priorisierung nach Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit.
Der Bericht wird nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 erstellt und hält den aktuellen energetischen Zustand des Unternehmens fest.
Im Rahmen des Projektabschlusses erfolgt eine umfängliche Erläuterung des Energieauditberichts. Im Anschluss erfolgt die Online-Meldung im BAFA Portal.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen ein unverbindliches Erstgespräch.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen oder Nicht-KMU mit maximal 500.000 kWh Jahresenergieverbrauch, sowie Kommunen und kommunale Zweckverbände sind antragsberechtigt.
Die EDL-G Verpflichtung sieht vor, dass große Unternehmen (Nicht-KMU mit >250 MA oder >50 Mio. € Umsatz bzw. >43 Mio. € Bilanzsumme) alle 4 Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 162471 durchführen müssen. Mit dem neuen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) treten strengere Anforderungen in Kraft: Unternehmen mit >0,5 GWh/Jahr Energieverbrauch sind betroffen (Neuregelungen ab 2025).
Transparenz
Durch unsere umfassende Analyse sämtlicher Energieflüsse in Ihren Gebäuden, in allen betrieblichen Prozessen sowie in Ihren technischen Anlagen schaffen wir ein ganzheitliches Verständnis darüber, wo Energie verbraucht wird, welche Abhängigkeiten bestehen und wo Optimierungspotenziale liegen. Dadurch erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage und profitieren von einer Beratung, die Transparenz schafft und zielgerichtete, wirksame Maßnahmen ermöglicht.
Einsparpotenzial
Auf Basis unserer Analyse identifizieren wir zunächst wirtschaftlich sinnvolle Einsparpotenziale und bewerten diese anschließend durch eine fundierte Wirtschaftlichkeitsrechnung inklusive ROI, Amortisationszeit und Fördermitteln. Die Ergebnisse fassen wir schließlich übersichtlich in einem Maßnahmenkatalog zusammen, der Ihnen eine klare Priorisierung und eine sichere Entscheidungsgrundlage bietet.
Sicherheit & Konformität
Unsere Energieaudits werden vollständig normgerecht nach der aktuellen DIN EN 16247‑1 durchgeführt. Durch diese Vorgehensweise stellen wir sicher, dass alle Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL‑G) für Pflicht‑ sowie Wiederholungsaudits umfassend erfüllt werden.