Energieeffizienz, Gesetzgebung
Strom – Umlagen für das Jahr 2025
Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 25. Oktober 2024 die Umlagen für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht.
Insgesamt gibt es für die Letztverbraucher einen deutlichen Anstieg für die kommenden 12 Monate des Jahres 2025 von Seiten der Umlagen.
Umlage | 2024 | 2025 | Veränderung in ct/kWh |
KWKG-Umlage | 0,275 ct/kWh | 0,277 ct/kWh | ⬆️0,002 ct/kWh |
Aufschlag für besondere Netznutzung LVG* A | 0,643 ct/kWh | 1,558 ct/kWh | ⬆️0,915 ct/kWh |
Aufschlag für besondere Netznutzung LVG* B/C | 0,05 / 0,025 ct/kWh | 0,05 / 0,025 ct/kWh | = 0,000 ct/kWh |
Offshore-Netzumlage | 0,656 ct/kWh | 0,816 ct/kWh | ⬆️0,160 ct/kWh |
Konzessionsabgabe | 0,111 ct/kWh | 0,111 ct/kWh | = 0,000 ct/kWh |
Stromsteuer | 2,050 ct/kWh | 2,050 ct/kWh | = 0,000 ct/kWh |
Gesamt: +1,077 ct/kWh |
Die bisherige § 19 StromNEV-Umlage wird zum 01.01.2025 zum Aufschlag für besondere Netznutzung – in diesem Zuge erhöht sich die Umlage signifikant.
Unverändert zeigen sich die Konzessionsabgabe und der volle Stromsteuer-Satz für das Jahr 2025. Aktuell gibt es keine Bestrebungen, das Stromsteuergesetz in Gänze und die Konzessionsabgabenverordnung seitens der Bundesregierung zu verändern, so dass für das Jahr 2025 mit diesen Sätzen zu rechnen ist.
Der Anstieg der Umlagen betrifft alle Letztverbraucher. Als Industrieunternehmen mit selbstverbrauchten Wirkarbeitsmengen > 1 GWh und einem installierten Messkonzept besteht die Möglichkeit durch die Erfüllung der Meldepflicht die Einstufung in die Letztverbraucher-Gruppe B und damit den Erhalt eines Privilegs. Ein weiteres Privileg ist ein gültiger Begrenzungsbescheid der Besonderen Ausgleichsregelung. Haben Sie hierzu Fragen? Sprechen Sie uns sehr gerne an.
Wie wirkt sich die Erhöhung auf Ihrer Rechnung aus?
- Wirkarbeit 500.000 kWh/a: 5.385 €/a
- Wirkarbeit 1.500.000 kWh/a: 16.155 €/a
- Mit Erfüllung des Privilegs der Meldepflicht: 11.830 €/a à Reduktion: 4.325 €
Information: Aktuell veröffentlichen die örtlichen Verteilnetzbetreiber die vorläufigen Netzentgelt für das Jahr 2025
- LVG: Letztverbraucher-Gruppe