Energieeffizienz, Energiemärkte, Fördermittel, Gesetzgebung
Strom- und Energiesteuerentlastung
Privileg für Unternehmen des produzierenden Gewerbes & der Forst- und Landwirtschaft
Seit mehr als 25 Jahren gilt das Stromsteuergesetz in Deutschland mit dem aktuellen Stromsteuersatz von 20,50 €/MWh bzw. 2,05 ct/kWh netto für alle Letztverbraucher. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Forst- und Landwirtschaft haben durch das geltende Gesetz die Möglichkeit, das Privileg der Steuererstattung, -entlastung und in wenigen Ausnahmefällen der Steuerbefreiung nutzen. Seit dem Jahr 2024 wurde das geltende Privileg auf das europäische Mindestmaß von 0,05 ct/kWh herabgesetzt – wenn das Privileg durch Anträge geltend gemacht wird. Somit liegt die Entlastung der betroffenen Unternehmen bei 2,0 ct/kWh. Die jeweilige Frist zur Antragsstellung ist bis zum 31.12. des darauffolgenden Kalenderjahres.
Die neue Bundesregierung hat das Thema „Senkung der Energiekosten“ zum Bestandteil des Koalitionsvertrags gemacht und die dauerhafte Senkung der Energiesteuer auf das europäische Mindestmaß ab dem Jahr 2026 in Aussicht gestellt. Zwischen den Koalitionspartnern gibt es zudem aktuell Diskussionsbedarf, für welche Gruppierungen der Letztverbraucher die Senkung der Stromsteuer final gelten wird, da es abweichende Prioritäten in der der Finanzierung gibt. Als gesichert gilt, dass die bereits aktuell privilegierten Branchen, somit die Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Forst- und Landwirtschaft, weiterhin von der Senkung profitieren werden.
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