Energieeffizienz, Energiemärkte
Strom – Individuelles Netzentgelt
Der Energiepreis lässt sich bekanntlicherweise in 3 „Kuchenstücke“ aufteilen:
- Beschaffung: durch die Wahl des Zeitpunktes und des Beschaffungsmodells sowie des spezialisierten Versorgers lässt sich relativ leicht Einfluss auf diese Preiskomponente nehmen
- Umlagen, Abgaben & Steuern: als Industriekunde und/oder als Unternehmen des produzierenden Gewerbes gibt es Privilegien und Beihilfen, die zur Reduktion der Preiskomponente in Anspruch genommen werden können
- Netzentgelt: steigt seit 2008 signifikant an und spielt daher eine immer größere Rolle im Wandel des Energiemarkts und dem steigenden Ausbau der Erneuerbaren Energien. Eine atypische Netznutzung oder eine Bandabnahme sind die Möglichkeit, ein individuelles Netzentgelt zu beantragen und damit den Kostenpunkt zu beeinflussen.
Individuelles Netzentgelt kann beantragt werden, wenn die Kriterien durch eine atypische Netznutzung vorliegt. Das Hauptkriterium ist eine abweichende Leistung in der Hochlastzeiten des örtlichen Verteilnetz – somit kann bei einer Anspruchslage der zu zahlende Leistungspreis um bis zu 80 % reduziert werden.
Interessant ist das Individuelle Netzentgelt für leistungsgemessene Letztverbraucher mit einer Leistungsabnahme von > 150 kW.
Relevant für die Erfüllung des Individuellen Netzentgelts sind die sich jährlich ändernden Hochlastzeitfenster sowie das unternehmenseigene Lastverhalten bei dem Bezug aus dem Netz, welches ebenfalls jährlichen Schwankungen unterliegt. Daher ist eine jährliche Prüfung eines möglichen Anspruchs auf Individuelles Netzentgelt und damit eine mögliche Hebung des Potentials empfehlenswert. Denn gerade mit installierten Eigenerzeugungsanlagen mit Eigenverbrauch verändert sich der Netzbezug und kann eine atypische Netznutzung darstellen.
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