Energiemärkte, Gesetzgebung
Steigerung der Gasspeicherumlage
Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in Deutschland, wurden im Jahr 2022 gesetzliche Vorgaben für die Füllstände der Gasspeicher festgelegt. Zur Deckung der Kosten, die den Gasspeicherbetreibern zur Einhaltung der Füllstandsvorgaben entstehen, wurde zum 01. Oktober 2022 die Gasspeicherumlage eingeführt – nach aktuellem Stand läuft die Regelung bis zum 01. April 2027.
Für den Zeitraum ab dem 01.01.2025 wurde die Umlage von 0,250 ct/kWh auf 0,299 ct/kWh festgesetzt, was einer Steigerung von ca. 20 % entspricht. Im Vergleich zur Einführung hat sich die Höhe der Umlage somit mehr als vervierfacht.
Auf Basis der historischen Entwicklung der Umlage sowie des zum gegenwärtigen Zeitpunkt negativ prognostizierten Umlagenkontos (Vgl. THE (2024): Berechnungsgrundlage Gasspeicherumlage, S. 6) kann eine weitere Erhöhung der Umlage für die Folgeperiode ab dem 01. Juli 2025 aktuell nicht ausgeschlossen werden.
Beispielrechnung:
ab 01.07.2024 |
ab 01.01.2025 |
vom 01.07.2024-30.06.2025 |
Mehrkosten ab 01.01.2025 |
|
---|---|---|---|---|
kWh/a | 1.000.000 | 1.000.000 | 2.000.000 | ⬇️ |
ct/kWh | 0,2500 ungewichtet |
0,2990 ungewichtet |
0,2767 volumengewichtet |
+0,049 |
EUR | 2.500,00 | 2.990,00 | 5.490,00 | +490,00 |
Bedingt durch die aktuell halbjährliche Festsetzung der Gasspeicherumlage, ist dies bei der Prüfung ihrer Gasrechnung zu berücksichtigen.
Bei Fragen zu diesem Themenkomplex stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Haftungsausschluss:
Die Marktinformation dient alleinig zu Informationszwecken. Alle darin enthaltenen Angaben und Daten stammen aus Quellen, die der Herausgeber, auf Grundlage seines Zugangs zu Marktteilnehmern und Informationen, für haltbar hält. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht übernommen werden – weder ausdrücklich noch stillschweigend.
Für Konsequenzen, insbesondere für Verluste die auf die Verwendung oder eine unterlassene Verwendung auf Basis dieses Dokuments zurückzuführen sein könnten, ist der Herausgeber nicht haftbar.
Eine Weitergabe der Marktinformation an Dritte ist nur nach Einwilligung durch die WOLFF & MÜLLER ENERGY GMBH gestattet.