Energieeffizienz, Energiemärkte
Rückblick 2025 – Ausblick 2026
Rückblick auf 2025 – Wichtige Entwicklungen im Strom- und Energiesektor
Energiepolitik & Regulatorik
2025 war ein Jahr wichtiger Weichenstellungen im Energiemarkt. Ein zentrales Highlight: Die EU verschob den Start des ETS 2 für Gebäude und Verkehr von 2027 auf 2028, um Unternehmen und Haushalte zu entlasten und Zeit für die Vorbereitung auf die CO₂-Bepreisung zu gewinnen. In Deutschland sorgte ein weiterer Meilenstein für Aufmerksamkeit: Der Zuschuss von 6,5 Mrd. Euro zur Senkung der Übertragungsnetzentgelte ab 2026 sowie die dauerhafte Absenkung des Stromsteuersatzes für das produzierende Gewerbe auf EU-Mindestniveau schaffen spürbare Entlastungen und stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie.
Preise, Netzentgelte und Marktmechanik
Die Strompreise blieben 2025 volatil, doch die Maßnahmen lassen ab 2026 klare Reduktionen erwarten, insbesondere für stromintensive Betriebe. Ein weiteres Highlight war die steigende Attraktivität von Eigenversorgung: Photovoltaik in Kombination mit Batteriespeichern bietet Unternehmen und Haushalten neue wirtschaftliche Chancen. Gleichzeitig verschiebt sich die Marktmechanik durch den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien und flexiblere Laststeuerung.
Bedeutung für Unternehmen
2025 war für Unternehmen ein Übergangsjahr: Kurzfristige Entlastungen wie die ETS 2-Verschiebung senkten den Druck, während die langfristige CO₂-Bepreisung weiterhin ein Kostentreiber bleibt. Energieversorger und Netzbetreiber stehen vor der Aufgabe, staatliche Entlastungen korrekt weiterzugeben und zugleich Netzausbau und Systemstabilität zu sichern. Die Weichenstellungen dieses Jahres markieren den Auftakt zu strukturellen Veränderungen, die den Energiemarkt in den kommenden Jahren prägen werden.
Ausblick 2026 – Entlastungen, Übergänge und neue Anforderungen
2026 dürfte stark von der deutlichen Senkung der Netzentgelte geprägt sein, die viele Stromkunden spürbar entlasten könnte. Für Industrie und Gewerbe bleibt zusätzlich der reduzierte Stromsteuersatz ein zentraler Faktor für günstigere Energiekosten. Konkret heißt das: Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft profitieren weiterhin vom niedrigeren Stromsteuersatz (auf das EU-Mindestmaß), was etwa 600.000 Betriebe betrifft — von energieintensiver Industrie bis hin zu Handwerk und mittelständischen Unternehmen. Zugleich bleibt die politische Debatte um einen wettbewerbsfähigen Industriestrompreis weiterhin im Mittelpunkt.
Die Verschiebung des ETS 2 schafft eine Übergangsphase: Unternehmen und Gebäudebetreiber gewinnen ein weiteres Jahr Vorbereitungszeit, bevor ab 2028 zusätzliche CO₂-Kosten wirksam werden. Dennoch bleibt es sinnvoll, bereits 2026 Effizienz- und Dekarbonisierungsmaßnahmen voranzutreiben, da nationale CO₂-Preise, steigende Brennstoffkosten und strengere Vorgaben den Druck langfristig erhöhen. Eigenversorgung, Lastmanagement und Speicherlösungen gewinnen dadurch weiter an Bedeutung.
Risiken & offene Fragen
Trotz Entlastungen bleiben Unsicherheiten bestehen. Die Zuschüsse zu den Netzentgelten sind politisch abhängig und nicht automatisch langfristig gesichert. Regionale Unterschiede im Netzausbau könnten dazu führen, dass die Entlastungen unterschiedlich stark wirken. Zudem ist absehbar, dass mit dem Start des ETS 2 ab 2028 neue, teils deutliche CO₂-Kosten entstehen könnten. Für Unternehmen bedeutet das: kurzfristig Entlastung, mittelfristig weiterhin Transformationsdruck.
„Fazit“
2025 zeigte sich als Jahr der Korrekturen und Vorbereitungen. Die EU-Verschiebung des ETS 2 und die nationalen Entlastungen verschaffen kurzfristige Luft, doch der Weg zur klimaneutralen Energiewirtschaft bleibt anspruchsvoll. 2026 wird unter anderem von niedrigeren Netzentgelten und stabileren steuerlichen Rahmenbedingungen geprägt sein – zugleich ist klar, dass Unternehmen die Zeit nutzen sollten, um sich strukturell auf die kommenden CO₂-Kosten, Marktveränderungen und die wachsende Bedeutung von Eigenversorgung und Flexibilität vorzubereiten – wir unterstützen Sie gerne dabei.
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