Energieeffizienz, Fördermittel, Gesetzgebung, Nachhaltigkeit
Neue Förderrichtlinie - "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz" (BIK)
Die deutsche Bundesregierung setzt mit der neuen Förderrichtlinie "Bundesförderung Industrie und Klimaschutz" (BIK) einen weiteren wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele. Ziel der Förderung ist es, den industriellen Mittelstand bei der Umstellung auf klimafreundliche Produktionsverfahren zu unterstützen und damit einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung der deutschen Wirtschaft zu leisten.
Die BIK bietet Unternehmen aus allen Industriezweigen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für Investitionen in innovative Technologien und Prozesse zu erhalten, die zu einer deutlichen Reduzierung der CO₂-Emissionen führen. Gefördert werden Projekte, die mindestens 40% weniger CO₂ emittieren als vergleichbare konventionelle Verfahren. Gefördert werden Projekte ab einer Investitionssumme von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bzw. 1 Million Euro für größere Unternehmen.
Modul 1:
Dekarbonisierung der Industrie
- Dieses Modul fördert Investitionen in emissionsmindernde Technologien und Produktionsprozesse, die auf die direkte Reduktion von mind. 40 % der CO₂-Emissionen abzielen. Dazu gehört auch, die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung (F&E), um Innovationen in diesem Bereich voranzutreiben.
- Die maximale Förderung im Modul 1 beträgt bis zu 200 Millionen Euro pro Unternehmen.
Modul 2:
CO₂-Abscheidung und -Nutzung sowie CO₂-Speicherung
- Dieses Modul konzentriert sich auf Technologien zur Abscheidung und Nutzung (Carbon Capture and Utilization, CCU) sowie zur Speicherung (Carbon Capture and Storage, CCS) von CO₂. Auch hier werden F&E-Projekte gefördert, die zur Marktreife dieser Technologien beitragen.
- Investitionsvorhaben sind mit bis zu 30 Millionen Euro förderfähig; industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.
Rahmenbedingungen der Förderung:
- Die Förderung steht Unternehmen aus allen Industriesektoren offen, unabhängig von der Größe. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten jedoch niedrigere Mindestinvestitionsschwellen.
- Projekte mit einem Fördervolumen ab 1 Million Euro werden unterstützt, während für KMU die Schwelle bei 500.000 Euro liegt.
- Ab einer Fördersumme von über 15 Millionen Euro wird eine Ko-Finanzierung durch die Bundesländer in Höhe von 30 Prozent erforderlich. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Unterstützung breit aufgestellt und regional differenziert erfolgt.
- Derzeit ist die Antragsstellung noch nicht möglich, da die Richtlinie in den letzten Abstimmungsphasen steht. Die Bundesregierung plant jedoch eine zeitnahe Finalisierung, sodass die Antragstellung in Kürze beginnen kann.
Ausblick:
Die BIK-Förderung ist ein wichtiger Bestandteil der nationalen Strategie zur industriellen Dekarbonisierung und ein entscheidender Hebel, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Unternehmen, die von dieser Richtlinie profitieren, können nicht nur ihre eigenen Emissionen reduzieren, sondern auch international wettbewerbsfähig bleiben, indem sie zukunftsorientierte Technologien und Produktionsmethoden einführen.
Für den industriellen Mittelstand in Deutschland bietet das BIK-Programm die Chance, durch gezielte Investitionen langfristige Einsparungen im Energieverbrauch und in der CO₂-Bilanz zu erzielen. Zudem können Unternehmen, die sich frühzeitig auf den Weg der Dekarbonisierung begeben, ihre Marktposition stärken und einen wichtigen Beitrag zum globalen Klimaschutz leisten.
Was sind die nächsten Schritte?
Die genaue Ausgestaltung der Förderrichtlinie wird derzeit finalisiert. Sobald die Antragstellung möglich ist, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.