Energieeffizienz, Gesetzgebung
Vorläufige Netzentgelte für das Jahr 2025 steigen und sinken in einigen Regionen unterschiedlich.
Die Netzentgelte stellen einen bedeutenden Kostenfaktor für Letztverbraucher dar und werden für den Betrieb, die Umgestaltung sowie die Instandhaltung der Netzinfrastruktur erhoben. Diese Entgelte setzen sich aus dem Arbeitspreis, einem Grundpreis und den Gebühren für den Messstellenbetrieb zusammen.
Im Oktober 2025 gaben die Übertragungsnetzbetreiber die durchschnittlichen Netzentgelte für die Höchst- und Umspannungsebene bekannt, die im Vergleich zum Vorjahr 2024 um 3,4 Prozent gestiegen sind. Aufgrund einer methodischen Anpassung der Kostenverteilung sinken jedoch die durchschnittlichen Netzentgelte in der Höchstspannungsebene um 12 Prozent, während sie in der Umspannungsebene um 20 Prozent ansteigen. Es ist wichtig zu betonen, dass diese Änderungen nicht automatisch zu einem entsprechenden Anstieg der Netzentgelte für Letztverbraucher führen.
Am 28. August 2024 verabschiedete die Bundesnetzagentur eine Regelung zur Verteilung von Mehrkosten, die durch die Integration von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (EE) entstehen (BK8-24-001-A). Diese Regelung sieht vor, dass Regionen, die durch den Ausbau erneuerbarer Energien besonders belastet werden, ab 2025 entlastet werden. Die durch diese Entlastung entstehenden Kosten können bundesweit umgelegt werden, wodurch die finanziellen Belastungen in stark betroffenen Netzgebieten gesenkt werden können. Insgesamt profitieren 178 Netzbetreiber von diesem neuen Mechanismus.
Die Finanzierung der Kosten aus der Netzkostenverteilung für erneuerbare Energien erfolgt über die Umlage „Aufschlag für besondere Netznutzung“, die im Jahr 2025 bei 1,56 ct/kWh liegt. Diese Umlage verteilt die Kosten auf alle Stromverbraucher in Deutschland. Zudem ist die bisherige §19 StromNEV-Umlage in dieser neuen Umlage enthalten.
Für Letztverbraucher entstehen durch den neuen Mechanismus der Bundesnetzagentur so regionale Kostenunterschiede. Dies ist auch am nachfolgenden Kundenbeispiel klar erkennbar. Während im Bundesland Baden-Württemberg das durchschnittliche Netzentgelt um 6,56 % im Vergleich zum Vorjahr 2024 ansteigt, ist sinkt das Netzentgelt in Bayern um durchschnittlich 13,95 %.
Kundenbeispiel:
Wirkarbeitsmengen: 808.536 kWh/a
Benutzungsstunden: 3.234 h/a
Spannungsebene: Mittelspannung
Branche: Produzierendes Gewerbe
Durchschnittliches Netzentgelt anhand der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern
Baden-Württemberg: 8,296 ct/kWh (+6,56 % zu 2024)
Bayern: 5,892 ct/kWh (-13,95% zu 2024)