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Energieeffizienz, Energiemärkte

01.09.2025

Kündigung Strom- und Gasvertrag

Privileg für Unternehmen des produzierenden Gewerbes & der Forst- und Landwirtschaft

Viele Energieverträge haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Vertragsende – der Stichtag ist somit der 30. September.


Wird bis dahin keine Kündigung ausgesprochen, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um weitere 12 Monate zu den bestehenden Konditionen.

Solche Vertragsverlängerungen erfolgen jedoch meist nur dann, wenn der vereinbarte Preis über dem aktuellen Börsenpreis liegt. Das kann für Unternehmen unnötige Mehrkosten bedeuten.

Deshalb ist es wichtig, bestehende Strom- und Gasverträge spätestens bis zum 30.09. zu kündigen und anschließend neu auszuschreiben, um von marktgerechten Konditionen zu profitieren.

Wir unterstützen gerne sowohl bei der Kündigung als auch bei der Ausschreibung neuer Verträge.
Bitte einfach das untenstehende Kontaktformular ausfüllen – wir kümmern uns um den Rest.

Kontaktieren Sie uns gerne.

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WOLFF & MÜLLER ENERGY GMBH
Wilhelm-Bleyle-Straße 1
71636 Ludwigsburg

Telefon +49 7141 25878 – 0
Telefax +49 7141 25878 – 119​

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