Energieeffizienz, Energiemärkte, Fördermittel, Gesetzgebung
Industriestrompreis 2026 bis 2028 - Wichtige Informationen für energieintensive Unternehmen
Mit der Genehmigung durch die Europäische Kommission und der Veröffentlichung der Förderrichtlinie ist der Industriestrompreis für die Jahre 2026 bis 2028 auf den Weg gebracht worden.
Zielsetzung ist
- die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Unternehmen in Deutschland zu stärken,
- Produktionsverlagerungen ins Ausland zu verhindern und
- Investitionen in Dekarbonisierung und Flexibilität zu fördern.
Der Industriestrompreis richtet sich an Unternehmen des produzierenden Gewerbes, die einem besonders hohen internationalen Wettbewerbsdruck und einem sogenannten Carbon-Leakage-Risiko ausgesetzt sind. Maßgeblich ist dabei die Zugehörigkeit zu den in der KUEBLL-Teilliste 1 aufgeführten Wirtschaftssektoren. Dazu zählen unter anderem Unternehmen aus der Chemie-, Metall-, Glas-, Keramik-, Papier- und weiteren energieintensiven Industrien.
Höhe der Entlastung
Für das Abrechnungsjahr 2026 wurde nun der Referenzpreis von 8,744 ct/kWh festgelegt. Der daraus resultierende Differenzpreis beträgt 3,744 ct/kWh zu den Zielpreis von 5,0 ct/kWh. Förderfähig sind bis zu 50 Prozent des anrechenbaren Stromverbrauchs eines Unternehmens.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Investitionsverpflichtung beachten
Die Förderung ist an Gegenleistungen geknüpft. Unternehmen müssen einen Teil der erhaltenen Unterstützung innerhalb vorgegebener Fristen in Maßnahmen zur Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Elektrifizierung oder Flexibilisierung des Stromverbrauchs investieren. Dazu können beispielsweise Batteriespeicher, Eigenerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien, Effizienzmaßnahmen oder langfristige Stromlieferverträge (PPAs) gehören.
Antragsverfahren: Das sollten Unternehmen jetzt wissen
Die Abwicklung des Industriestrompreises erfolgt vollständig über das BAFA. Für das Abrechnungsjahr 2026 erfolgt die Antragstellung rückwirkend im Jahr 2027.
Die eigentliche Antragstellung erfolgt ausschließlich über die vom BAFA bereitgestellte digitale Plattform. Die konkreten Fristen für das Antragsjahr 2027 sind noch nicht final festgelegt.
Fazit
Der Industriestrompreis stellt für viele energieintensive Unternehmen eine bedeutende Entlastung der Stromkosten dar. Gleichzeitig sollten betroffene Betriebe bereits jetzt prüfen, ob sie zu den begünstigten Branchen gehören und die notwendigen Unterlagen für die spätere Antragstellung vorbereiten. Wir unterstützen Sie sehr gerne – sprechen Sie uns an.
Von einer atypischen Netznutzung spricht man, wenn die vorhersehbare Jahreshöchstleistung eines Letztverbrauchers nachweislich und deutlich von seiner Höchstleistung innerhalb des Hochlastzeitfensters derselben Netz- oder Umspannebene abweicht.
Da die maximale Leistungsinanspruchnahme in diesem Fall außerhalb der netzseitigen Lastspitzen erfolgt, trägt sie zur Entlastung des Stromnetzes bei. Unternehmen, die diese Voraussetzungen erfüllen, haben die Möglichkeit, ein individuelles Netzentgelt zu beantragen und dadurch ihre Netzentgelte erheblich zu reduzieren.