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Geplante EnEfG-Novelle 2026: Neue Schwellenwerte und Chancen für Unternehmen mit ISO 14001
Die geplante Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) könnte die Energieeffizienzpflichten für Unternehmen deutlich verändern. Im Mittelpunkt stehen die vorgesehenen neuen Bagatellschwellen: Die Pflicht zur Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems soll künftig erst ab einem durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauch von 23,6 GWh greifen. Gleichzeitig soll die Energieauditpflicht bereits ab mehr als 2,77 GWh ansetzen.
Für Unternehmen stellt sich damit schon heute die Frage: Welche Anforderungen könnten künftig gelten und welche bestehenden Strukturen lassen sich dafür nutzen?
Zwischen Entlastung und neuen Anforderungen
Die geplante Neuregelung könnte für viele Unternehmen zunächst eine Entlastung bedeuten. Unternehmen mit einem Energieverbrauch zwischen 7,5 und 23,6 GWh sollen nach aktuellem Stand künftig nicht mehr verpflichtet sein, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem nach dem EnEfG einzuführen.
Gleichzeitig verschieben sich die Anforderungen: Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 2,77 GWh und weniger als 23,6 GWh sollen weiterhin grundsätzlich ein Energieaudit durchführen. Darauf aufbauend sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen identifiziert und Umsetzungspläne erstellt und veröffentlicht werden.
Damit wird die individuelle Einordnung wichtiger denn je: Welche Pflichten tatsächlich greifen, hängt maßgeblich vom Energieverbrauch und den bereits bestehenden Managementstrukturen ab.
Besonders interessant: ISO 14001
Eine geplante Änderung ist insbesondere für Unternehmen relevant, die bereits über ein Umweltmanagementsystem verfügen: Künftig soll neben ISO 50001 und EMAS auch eine zertifizierte ISO 14001 als Umweltmanagementsystem zur Erfüllung der entsprechenden Managementsystempflicht nach dem EnEfG anerkannt werden.
Das eröffnet interessante Chancen. Bestehende Strukturen der ISO 14001 – etwa zur Bewertung von Umweltaspekten, Kennzahlen, Maßnahmenplanung und Überwachung rechtlicher Anforderungen – könnten künftig stärker für die Erfüllung der Energieeffizienzanforderungen genutzt werden.
Wichtig: Eine ISO 14001 würde nach dem aktuellen Entwurf nicht automatisch sämtliche energiebezogenen Pflichten ersetzen. Insbesondere bei einem Energieverbrauch zwischen 2,77 und 23,6 GWh ist die Energieauditpflicht weiterhin gesondert zu betrachten. Auch Anforderungen beispielsweise zu Abwärme, Energieeffizienzmaßnahmen und deren wirtschaftlicher Bewertung nach DIN EN 17463 (VALERI) können weiterhin relevant sein.
Fazit: Jetzt prüfen, später profitieren
Die geplante EnEfG-Novelle könnte sowohl Entlastungen als auch neue Anforderungen bringen. Für Unternehmen mit bestehender ISO 14001 bietet sie zugleich die Chance, vorhandene Managementstrukturen gezielt zu nutzen und zusätzliche Prozesse zu vermeiden.
Noch ist die Novelle nicht in Kraft. Gerade deshalb lohnt sich eine frühzeitige Prüfung: Wie hoch ist der eigene Energieverbrauch? Welche Pflichten könnten künftig greifen? Und welche bestehenden Strukturen lassen sich bereits nutzen?
Sie möchten wissen, was die geplante EnEfG-Novelle für Ihr Unternehmen bedeutet? Wir unterstützen Sie bei der individuellen Einordnung, prüfen bestehende ISO-14001-Strukturen auf mögliche Synergien und zeigen Ihnen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht.