Energieeffizienz, Energiemärkte, Fördermittel, Gesetzgebung
Gasspeicherumlage ab Juli 2025
Ab dem 01.07.2025 wird die Gasspeicherumlage nach § 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) erstmals seit der Einführung um 0,01 ct/kWh auf 0,289 ct/kWh gesenkt. Ausschlaggebend für die Reduktion der Umlage sei neben den Stand des Umlagen-Kontos beim Marktgebietsverantwortlichen THE die europäische Anpassung der Einspeicherungsvorgabe nach unten, sodass die hierfür notwendigen Kapazitäten und die entsprechenden monetären Mittel leicht rückläufig sind.
Umlage 01.01.-30.06.2025: | 0,299 ct/kWh |
Umlage 01.07.-31.12.2025: | 0,289 ct/kWh |
Reduktion um | 0,010 ct/kWh |
Monetäre Entlastung:
500.000 kWh | 50 € |
1.250.000 kWh | 125 € |
2.500.00 kWh | 250 € |
10.000.000 | 1.000 € |
Ob das aktuell gesetzliche Ablaufdatum zum 31.03.2027 von der Gasspeicherumlage weiterhin Bestand haben wird, ist fraglich. Die aktuelle Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Gasspeicherumlage abgeschafft und durch geeignete Instrumente zur kostengünstigen Befüllung der Gasspeicher ersetzt werden solle.