Energieeffizienz, Energiemärkte, Fördermittel, Gesetzgebung
Fristen DIN EN ISO 50001
Alle sprechen über die Fristen für produzierende Unternehmen – doch was ist mit Krankenhäusern, öffentlichen Einrichtungen und Co.?
Mit dem Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) am 17. November 2023 gilt die Pflicht zur Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach EMAS nicht mehr nur für Unternehmen – auch öffentliche Stellen sind jetzt in der Verantwortung.
Was bedeutet das konkret?
Öffentliche Einrichtungen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren vor dem 17.11.2023 von:
-
> 3 GWh: Müssen bis 30. Juni 2026 ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen.
-
1 GWh – 3 GWh: Müssen bis 30. Juni 2026 ein vereinfachtes Energiemanagementsystem umsetzen.
Zwar scheint der Stichtag noch weit entfernt – doch Achtung: Die Kapazitäten der Zertifizierungsstellen sind bereits jetzt teilweise bis ins Frühjahr 2026 ausgebucht. Sichern Sie sich daher frühzeitig Ihren Termin. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung.
🔔 Reminder: Unternehmen mit einem Energieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen ihr Managementsystem bereits bis zum 18. Juli 2025 einführen!