Energiemärkte, Gesetzgebung
Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“
Fördervoraussetzungen:
Förderfähig sind in Deutschland tätige juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften sowie in das Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die zu mehr als fünfzig Prozent im Eigentum des Landes BW stehen. Zusätzlich müssen die Beratungsleistungen an einem Standort in BW erfolgen. Für die Beratungsförderung B ist ein Eintritt ins Klimabündnis BW notwendig (Festlegung Klimaziele & -maßnahmen notwendig). Die Beratenden (WME) müssen auf dem Expertenatlas BW für die Förderung von Klimaschutz in Unternehmen gelistet sein.
Förderhöhe:
- Förderung beträgt maximal 4.500€ je Antrag
- Die Förderungen erfolgen als De-minimis-Beihilfen
Was wird gefördert?
Beratungsförderung A
- Unterstützung, Begleitung und/oder Durchführung einer Treibhausgasbilanz nach anerkannten Vorgaben (GHG-Protokoll, ISO 14064-1)
- Bilanzierungsunterstützung bei Scope 1-3
- Beratung zu CSRD, insbesondere zu den Umweltzielen Klimaschutz (Mitigation) und der Anpassung an den Klimawandel (Adaption)
Bei bereits vorliegender Treibhausgasbilanz sind weitere Beratungsinhalte möglich:
- Identifizierung von Reduzierungsmaßnahmen sowie Prüfung und Priorisierung von Maßnahmenplänen
- Beratungen für die Ermittlung von konkreten, längerfristig orientierten Einsparpotenzialen und/oder die Erstellung einer Transformations-Roadmap/Strategie mit dem Ziel der Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen
- Planungsleistungen (inklusive vorbereitender Planungsleistungen) für die Umsetzung von THG-Reduktionsmaßnahmen
- Weitere Beratungsmaßnahmen mit dem Ziel einer THG-Reduktion
Beratungsförderung B
- Vertiefung der Treibhausgasbilanzierung
- Fortschreiben, Anpassen und Vertiefen der Transformationsstrategie
- Identifizierung von Reduzierungsmaßnahmen sowie Prüfung und Priorisierung von Maßnahmenplänen
- Beratungen für die Ermittlung von konkreten, längerfristig orientierten Einsparpotenzialen und/oder die Erstellung einer Transformations-Roadmap/Strategie mit dem Ziel der Umsetzung von konkreten Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen
- Planungsleistungen (inklusive vorbereitender Planungsleistungen) für die Umsetzung von THG-Reduktionsmaßnahmen
- Beratung zu CSRD, insbesondere zu den Umweltzielen Klimaschutz (Mitigation) und der Anpassung an den Klimawandel (Adaption)
- Weitere Beratungsmaßnahmen mit dem Ziel einer THG-Reduktion