Energieeffizienz

EU-Taxonomie

Das Klassifizierungssystem für "grüne" Wirtschaftsaktitiväten

Die Taxonomie-Verordnung wurde 2020 von der EU bekannt gegeben. Sie bildet einen zentralen Aspekt der Umsetzung der Ziele des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und der Verhinderung von Greenwashing. Die EU-Taxonomie bildet die Grundlage für die Nachhaltigkeitsklassifizierung, gibt vereinfacht gesprochen vor, was eine „nachhaltige Investition“ ist. Dadurch wurde ein EUweites verbindliches Klassifizierungssystem für „grüne“ (ökologisch nachhaltige) Wirtschaftsaktivitäten im Bereich Umwelt und Klima geschaffen. Die EU-Klimaziele und Umweltaktivitäten werden in Kriterien zur Einordnung von Wirtschaftsaktivitäten übersetzt.

Welche Ziele stehen im Fokus?
Wirtschaftsaktivitäten werden anhand von sechs in der EU-Taxonomie definierten Hauptzielen gemessen:

Wie werden ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten ermittelt?
Drei Hauptkriterien sind ausschlaggebend:

Was ist zu berichten?

Die EU-Taxonomie sieht eine stufenweise Einführung der Berichtspflicht ab 2021 vor. Nach der Veröffentlichung der jeweiligen Ziele besteht die Berichtspflicht zunächst für
die „Taxonomie-Fähigkeit“ im Folgejahr dann als „Taxonomie-Konformität“ der einzelnen Wirtschaftsaktivitäten. Die berichtspflichtigen Unternehmen müssen daraus drei
„grüne“ Kennzahlen ermitteln und erläutern. Dabei geht es um den Anteil der „Taxonomie-fähigen“ bzw. „Taxonomiekonformen“ Aktivitäten am Umsatzerlös, den Investitionsausgaben (CapEx) und den Betriebsausgaben (OpEx).

Wen betrifft die EU-Taxonomie?

  • Kapitalmarktorientierte Unternehmen, die nach NFRD berichten müssen, sowie
  • Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen.
  • Zukünftig: Unternehmen, die nach CSRD berichten müssen, alle große Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMUs.

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