Energieeffizienz, Energiemärkte, Fördermittel, Gesetzgebung
Energy Performance Building Directive (EPBD)
Zur Mitte des zweiten Quartals, am 28. Mai 2 024, wurde die neue Novelle der Energy Performance Building Directive (EPBD) als beschlossen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Vorweg kann allerdings festgehalten werden, dass Eigentümer von Gewerbeimmobilien nicht ad hoc aktiv werden müssen, denn die Mitgliedsstaaten haben bis zum 31.05.2026 Zeit,
diese neuen Regelungen in nationales Recht zu überführen.
Einzelne Kerninhalte sind zu großen Teilen der Verbesserung des energetischen Gebäudestandards zuzuordnen — sowohl im Wohn- als auch dem Gewerbesektor.
In den vergangenen Auflagen des E-Advisors konnten Sie bereits Aktuelles rund um Gebäudehülle und technische Ausrüstung in Erfahrung bringen. Im Folgenden werfen wir diesmal keinen Blick in den Technikraum, sondern auf Ihren Parkplatz. Im aktuellen Status quo liefert das Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die
Elektromobilität (GEIG) die Vorgaben, unter welchen Bedingungen der Ausbau von Ladepunkten an den Stellplätzen von Gewerbeimmobilien vorangetrieben wird.
In der Nomenklatur ist hier besonders die Kausalität der „Anlasslosigkeit“ hervorzuheben, welche Gebäudeeigentümer in Handlungszwang bringt. Ferner muss allerdings auch
erwähnt werden, dass es sich in einer gewissen Art und Weise um einen Forecast handelt, denn wie bereits erwähnt hat die Bundesrepublik selbst bis zum 31.05.2026 Zeit zu entscheiden, wie genau diese EU-Richtlinie zum Gesetz gewandelt wird. Perspektivisch lässt sich jetzt schon abschätzen, dass das EPBD möglicherweise auch in der anstehenden Novellierung des Gebäudeenergie-Gesetzes (GEG) berücksichtigt werden könnte.