WOLFF & MÜLLER ENERGY
Beratungsportfolio

Nachhaltigkeits Consulting

Im Bereich „Nachhaltiges Consulting“ arbeiten unsere Berater in den Themenfelder der Klimaneutralität und Green Transformation.

CO2-Reduktion

Inzwischen gelten Klimarisiken auch als finanzielle Risiken.

Daher wird es für Unternehmen auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten wichtiger, sich mit dem Thema Dekarbonisierung zu beschäftigen um Finanzierungsrisiken zu vermeiden. Um Unternehmen hier eine Starthilfe an die Hand zu geben, hat der Bund das Förderprogramm „BAFA Modul 5 Transformationskonzepte“ ins Leben gerufen.

Das Ziel: 40% weniger Emissionen zum Basisjahr. Hierfür bezuschusst der Staat bis zu 60 % der Beratungsleistungen (50 % Nicht-KMU), maximal 80.000 €.

Unsere Consultants unterstützen Sie von der Antragstellung bis zur Ausarbeitung eines branchenspezifischem Decarbonisierungskonzepts:

  • Erstellung des Corporate-Carbon-Footprint (CCF) nach anerkannten Normen für Ihr Unternehmen
  • Unterstützung bei der Zertifizierung des CCF durch eine Prüfgesellschaft
  • Erstellung Roadmap zur Dekarbonisierung
  • Ingenieurseitige Begehung & technische Analyse Ihrer Standorte
  • Ingenieurseitiges Decarbonisierungskonzept, z.B. in den Bereichen:
  1. Gebäudehülle (Dach / Tore / Fenster / Dämmung)
  2. Medienversorgung (Wärme / Kälte / Lüftung / Druckluft / Dampf)
  3. Energieerzeugung (PV / BHKW / Wind / Pellet / Wasserstoff)
  4. Mobilität (E-Mobilität / Hybrid / Wasserstoff / Ladesäulen)
  • Fördermittelberatung für die Umsetzung der technischen Maßnahmen inkl. ROI-Berechnung

CO2-Neutralität

Kunden, potenzielle Mitarbeiter und die breite Öffentlichkeit bewerten Unternehmen zunehmend anhand ihres nachhaltigen Handelns. Ob aktive Positionierung, Risikobewertung oder Vorbeugung gegen angekündigte Auslistungen – unsere Consultants kennen zahlreiche Beweggründe und haben dafür stets passende Best Practice Lösungen.

Greenhouse-Gas-Protocol, ISO 14064/14067 oder PAS 2060 – ganz gleich ob und welche Zertifizierung unsere Kunden anstreben, wir beraten und unterstützen in allen Teilbereichen der CO2-Neutralität:

  • CO2-Mengen: Ermittlung für Unternehmen / Standorte / Produkte
  • CO2-Reduktion: Maßnahmen auf Basis unseres Ingenieurs Know-how
  • CO2-Kompensation: CO2-Zertifikate nach weltweiten Standards
  • CO2-Dokumentation: Transparente Nachweisführung für diverse Interessensgruppen
  • CO2-Zertifzierung: Zertifizierung als „Klimaneutrales Unternehmen / Produkt“

EU-Taxonomie

In 2020 wurde von der EU-Kommission die Verordnung verabschiedet und seit dem 1.1.2022 gelten erste Anforderungen auch in Deutschland. Sie sieht ein Klassifizierungssytem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten vor und stellt dadurch sicher, ab wann eine wirtschaftliche Tätigkeit und dadurch auch Investitionen in diese als ökologisch nachhaltig gilt.

So soll die Dekarbonisierung verstärkt und Investitionen in den nachhaltigen Umbau sämtlicher Wirtschaftssektoren gelenkt werden. Hierfür wurden von der EU sechs Umweltziele definiert:

  • Bekämpfung des Klimawandels
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zur Circular Economy
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme

Eine Aktivität oder ein Vorhaben gilt dann als „grün“, wenn ein wesentlicher Beitrag zu einem der Umweltziele geleistet wird und dabei keine erhebliche Beeinträchtigung eines der anderen fünf Umweltziele vorhanden ist. Zudem müssen soziale Mindeststandards eingehalten werden.

WOLFF & MÜLLER ENERGY unterstützt Ihr Unternehmen bei:

  • Bewertung Ihrer Unternehmensprozesse nach EU-Taxonomie-Verordnung
  • Einordnung Ihrer Geschäftstätigkeit nach NACE
  • Analyse Ihrer Investitonsvorhaben nach EU-Taxonomie-Verordnung

CSRD

Mit dem Green Deal definierte die EU ihr Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden. Ein großer Fokus wird zukünftig auf der Transparenz von Unternehmen bezüglich Nachhaltigkeitsaspekten beruhen.

Der von der EU-Kommission vorgelegte Entwurf zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutscher Unternehmen maßgeblich in Art und Umfang verändern und erweitern: der Anwenderkreis, die Berichtsinhalte und die Prüfpflichten werden sich stark vergrößern. Mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, müssen sich alle Unternehmen, welche in einem EU-regulierten Markt notieren, diesen Berichtspflichten unterwerfen. Zusätzlich betrifft das neue Regelwerk unter folgenden Voraussetzungen auch nicht kapitalmarkt-orientierte Betriebe, sofern sie zwei von drei Kriterien erfüllen:

  • Bilanzsumme: > 20 Mio. €
  • Nettoumsatzerlöse: > 40 Mio. €
  • Mitarbeiteranzahl: > 250

Als logische Schlussfolgerung werden aber indirekt Zuliefer-Betriebe betroffen sein, sofern Teilnehmer der Wertschöpfungskette der Berichtspflicht unterliegen.

Die CSRD verfolgt den Ansatz der Double Materiality – für Unternehmen bedeutet dies, sie müssen die Wirkung von Nachhaltigkeitsaspekten auf die wirtschaftliche Situation des Betriebes (outside-in) dokumentieren und zusätzlich die Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte (inside-out) verdeutlichen.

Folgende Angaben werden von der Berichterstattung gefordert:

  • Strategie und Geschäftsmodell (Resilienz, Risiken, Chancen in Bezug auf Klima und Nachhaltigkeit)
  • Nachhaltigkeitsziele (auch in Bezug auf die 6 Ziele der EU-Tax-VO)
  • Die Rolle von Vorstand sowie Aufsichtsrat
  • Wichtigste nachteilige Wirkungen des Unternehmens
  • Noch nicht bilanzierte immaterielle Ressourcen (z.B. Dienstleistungen)
  • Beschreibung von Sorgfaltspflicht-Prozessen (Due-Dilligence)
  • Gesellschaftliche Belange (Chancengleichheit, Arbeitsbedingungen, Menschenrechte)
  • Governance-Aspekte (Unternehmensethik, Korruption, Risk Management)

Form des Nachhaltigkeitsberichts

  • Der Nachhaltigkeitsbericht muss zwingend im Lagebericht enthalten sein und dies im maschinenlesbaren Format– zudem besteht eine externe Prüfungspflicht. Die Berichte werden künftig in einem großen EU-Register gespeichert werden.

Ihr Ansprechpartner:

Kevin-Robbyn Wick

Kontakt

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+49 7141 25878 – 102

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